Braunschweigs Justiz führt neue Schnellverfahren ein


Lutz Bertram, Direktor des Arbeitsgerichts, Wolfgang Bartsch, Präsident des Verwaltungsgerichts, Katrin Ballnus, Leitende Oberstaatsanwältin, Ministerin Barbara Havliza, Ingo Groß, Präsident des Amtsgerichts und Rainer Hachmann, Vizepräsident des Sozialgerichts (v. li.). Foto: Klaus Knodt
Lutz Bertram, Direktor des Arbeitsgerichts, Wolfgang Bartsch, Präsident des Verwaltungsgerichts, Katrin Ballnus, Leitende Oberstaatsanwältin, Ministerin Barbara Havliza, Ingo Groß, Präsident des Amtsgerichts und Rainer Hachmann, Vizepräsident des Sozialgerichts (v. li.). Foto: Klaus Knodt | Foto: Klaus Knodt

Braunschweig. Bei ihrem Besuch in vier Braunschweiger Gerichten und der Staatsanwaltschaft informierte sich Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) am heutigen Mittwoch detailliert über das neue „beschleunigte Verfahren“, das vor vier Wochen am Amtsgericht eingeführt wurde. Nach dem Motto „heute geschnappt – morgen verknackt“ soll insbesondere die Kleinkriminalität besser bekämpft und schneller geahndet werden. Je eine neue Stelle im Gericht und in der Staatsanwaltschaft ermöglichten das neue Konzept.


Von Klaus Knodt

„Die Strafe wirkt direkter, wenn sie – etwa bei Delikten wie Ladendiebstahl – sofort auf dem Fuß folgt“, sagte die Justizministerin. „Zudem sind viele Täter geständnisbereiter, weil sie nicht lange über Ausreden nachdenken können.“ Insbesondere reisenden Kleinkriminellen ohne Wohnsitz in Deutschland erschwert das neue Verfahren, sich während der üblicherweise langen Wartezeit auf ihren Prozess abzusetzen. Denn bei Bagatelldelikten dürfen Verdächtige oft nicht in Untersuchungshaft genommen werden.

Schon 15 beschleunigte Verfahren durchgeführt


Amtsgerichtspräsident Ingo Groß zeigte sich zufrieden mit dem neuen Rechtsinstrument: „Seit dem 18. Februar haben wir 15 beschleunigte Verfahren durchgeführt. Sie entlasten die Justiz von zusätzlichen Zwischenverfahren und Beschlüssen.“ Angewendet werden darf das Schnellverfahren nur, wenn dem Täter eine Strafe von maximal einem Jahr droht. Ist ein Urteil von sechs Monaten oder mehr zu erwarten, hat der Beschuldigte Anspruch auf einen Anwalt. „Nach Gesprächen mit der Anwaltskammer klappt auch die Zusammenarbeit mit den Verteidigern gut“, so Groß

Vier Braunschweiger Amtsrichter werden für das neue Schnellverfahren eingesetzt. Sie kooperieren eng mit den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft und können bis zu 50 Verfahren pro Woche führen.

Vertrauen in die Justiz stärken


Ministerin Havliza hob hervor, dass die Große Koalition in Niedersachsen die Justiz insgesamt besser ausgestattet habe. Von 250 zusätzlich notwendigen Richterstellen seit ihrem Amtsantritt seien inzwischen 100 besetzt. Die neuen Verfahren sieht sie auch als ein Zeichen an die Bürger: „Wenn ein Geschädigter merkt, dass der Täter schnell verurteilt wird und eventuell sogar schon am nächsten Tag in den Justizvollzug überstellt wird, dann stärkt das auch das Vertrauen in die Justiz“, sagte sie.


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