Brüder mit Messer bedroht: 25-Jähriger vor Gericht

Bei dem Angriff waren auch die beiden kleinen Töchter der Brüder vor Ort.

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Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Am morgigen Mittwoch beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht die Verhandlung gegen einen 25-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie einer Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. So sei es am 18. Februar vergangenen Jahres zu einer Auseinandersetzung in den Schloss-Arkaden zwischen dem Angeklagten und zwei weiteren Männern gekommen. Nachdem diese die Schloss-Arkaden verlassen wollten, habe der 25-Jährige versucht einen der Brüder mit einem Messer zu verletzten, wie aus der Pressevorschau des Landgerichts hervorgeht.


Bei dem Besuch der Schloss-Arkaden von zwei erwachsenen Brüdern mit ihren beiden kleinen Töchtern habe der Angeklagte einen der Brüder grundlos angerempelt. Im Verlaufe des nachfolgenden Streites habe der Angeklagte den Bruder gefragt, ob er Deutscher oder Araber sei. Nachdem der Bruder mitgeteilt habe, dass er kurdisch spreche, habe der Angeklagte plötzlich ein aufklappbares Messer mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimeter aus seiner Jackentasche gezogen. Mit geöffneter Klinge habe der Angeklagte das Messer drohend in Richtung der beiden Brüder gehalten. Die Brüder hätten sodann versucht, den Angeklagten zu beruhigen. Daraufhin habe der Angeklagte sein Messer weggesteckt und sich zunächst entfernt.



Als die beiden Brüder mit ihren Töchtern die Schloss-Arkaden über den Haupteingang am Schlossplatz hätten verlassen wollen, sei der Angeklagte mit dem aufgeklappten Messer angelaufen gekommen und auf einen der Brüder zugelaufen. Sodann habe der Angeklagte mit dem Messer versucht, den Bruder zu verletzen. Aufgrund seiner Ausbildung als Soldat habe der Bruder den Arm des Angeklagten ergreifen und festzuhalten können. Anschließend sei es dem Angeklagten jedoch gelungen, den Bruder mit der linken Faust in das Gesicht zu schlagen. Schlussendlich habe der Bruder den Angeklagten wegzuschubsen und an weiteren Angriffen hindern können. Als die Sirenen der herbeigerufenen Polizeifahrzeuge zu hören gewesen seien, habe der Angeklagte die Flucht ergriffen. Kurze Zeit später sei der Angeklagte an der Ecke Bohlweg/Langer Hof von der Polizei gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte unter anhaltenden Wahnstörungen leidet und seine Steuerungsfähigkeit infolgedessen erheblich vermindert gewesen sei.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 11. Februar fortgesetzt.


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