"CDU sollte sich in Grund und Boden schämen" - BIBS kontert Bordell-Kritik am Bezirksbürgermeister

Zudem wurde bekannt, dass es bereits vor 20 Jahren einen Beschluss gab, für das Gebiet Berliner Straße / Petzvalstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies sei aber nie geschehen.

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Im Obergeschoss dieser Spielhalle soll der Bordellbetrieb entstehen.
Im Obergeschoss dieser Spielhalle soll der Bordellbetrieb entstehen. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Vergangene Woche hatte die CDU in einer Pressemitteilung scharfe Kritik an der SPD und dem Bezirksbürgermeister im Stadtbezirk Wabe-Schunter-Beberbach, Gerhard Stülten, in Sachen geplantes Bordell an der Berliner Straße erhoben (regionalHeute.de berichtete). Stülten wurde sogar der Rücktritt nahe gelegt. Nun kontert die BIBS-Fraktion die Kritik ebenfalls in einer Pressemitteilung. Sie wirft der CDU eine "plumpe Wahlkampfmasche" vor.


"19 Bezirksbürgermeister, darunter zwei von der CDU wussten bereits Anfang 2019 von der Bauvoranfrage", betont stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Tatjana Jenzen (BIBS). Einen Tag nach Bekanntgabe der Listen mit Bauanträgen der Stadt Braunschweig im November 2019 habe Bezirksbürgermeister Stülten (SPD) alle Bezirksratskollegen, darunter auch die Ratsmitglieder Thorsten Wendt und Antje Keller (CDU) über die geplante Ansiedlung eines Bordells informiert. "Herr Stülten hat dann den einstimmig verabschiedeten Antrag gegen das Bordell im Bezirksrat auf den Weg gebracht. Ihm ist es zu verdanken, dass dieses Vorhaben überhaupt öffentlich gemacht wurde. Was genau hat die CDU seit Bekanntgabe im November 2019 getan, um das Bordell zu verhindern? Die CDU sollte sich in Grund und Boden schämen für diese plumpe Wahlkampfmasche“, so Jenzen.

Schon 2001 sollte ein Bebauungsplan eine Fehlentwicklung verhindern


Derweil wurde durch die Recherche von BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum bekannt, dass die Verwaltung bereits 2001 vom Rat die Ausarbeitung eines Bebauungsplans an der Berliner Straße / Petzvalstraße aufgegeben bekommen hatte. Schon damals sollte das entsprechende Planungsrecht ausgearbeitet werden, um an dieser Stelle „städtebauliche Fehlentwicklungen“ zu vermeiden. Doch die Erarbeitung des Plans wurden gestoppt. Wie die Verwaltung der BIBS auf Anfrage mitteilt, sei es damals darum gegangen, die Ansiedlung eines großen Einzelhandelsbetriebes zu verhindern. Da dieser Anlass weggefallen sei, wurde auch die Planung nicht weiter verfolgt. Der Aufstellungsbeschluss sei nach dieser langen Zeit als aufgehoben anzusehen und könne im aktuellen Verfahren nicht als planungsrechtliches Sicherungsinstrument angesehen werden.


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