Damit die Wahl nicht zur Qual wird: Infos zur OB-Stichwahl


| Foto: André Ehlers



Braunschweig. Wahlberechtigt sind (Stand: 30. Mai 2014) 203.212 Braunschweigerinnen und Braunschweiger. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Braunschweig haben, also seit dem 15. März in Braunschweig gemeldet sind. Für die Teilnahme an der Wahl gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Stimme kann nur einem der beiden Kandidaten gegeben werden.

Kandidaten zur Stichwahl des Oberbürgermeisters sind:

  • Hennig Brandes, Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen – CDU

  • Ulrich Markurth, Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD


Gewählt werden kann am Sonntag, 15. Juni von 8 bis 18 Uhr in einem der 78 jeweils wohnortnahen Wahllokale. Auf das zuständige Wahllokal wird auf der Wahlbenachrichtigung hingewiesen.

Nahezu 1.600 ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger unterstützen den ganzen Wahlsonntag über als Wahlhelferinnen und -helfer in 169 Wahlvorständen und zusätzlich in 36 Briefwahlvorständen die Durchführung der Wahl. Auch bei dieser Wahl wird der Gemeindewahlleiter einige Wahlvorstände am Sonntag in ihren Wahllokalen besuchen und drei Helfern, die am Wahltag Geburtstag haben, persönlich gratulieren.

Wie schon zur Wahl am 25. Mai ist auch die Briefwahl zur Stichwahl gut nachgefragt. Die Hauptwahl endete mit 24.151 Briefwahlanforderungen. Aktuell liegt die Antragszahl in der Stichwahl nur knapp unter der Antragszahl zur Hauptwahl. Es wird erwartet, dass in den vier Tagen bis zur Wahl die Zahl von 24.000 Anträgen ebenfalls überschritten wird.

Noch bis Freitag, 13. Juni, können Braunschweigerinnen und Braunschweiger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, regulär Briefwahl im Wahlamt beantragen. Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Ausgabe bereits um 13 Uhr endet. Am Freitagnachmittag ist die Ausgabestelle geschlossen.

Eine Internet-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab Mittwoch, 11. Juni, nicht mehr möglich, da eine rechtzeitige Zustellung beantragter Unterlagen nicht mehr zu gewährleisten ist. Allen Interessierten wird deshalb geraten, Briefwahlunterlagen ab Mittwoch nur noch direkt in der Reichsstraße anzufordern.

Am Samstag und Sonntag des Wahlwochenendes werden Briefwahlunterlagen nur noch für Personen ausgestellt, die schriftlich erklären, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht mehr aufsuchen zu können. In diesen Fällen können sich Angehörige und Wahlberechtigte unter der Telefonnummer 4 70-41 14 oder direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstr. 3 beraten lassen. Öffnungszeiten: Samstag, 9 bis 12 Uhr, Sonntag, 8 bis 15 Uhr.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag um 18 Uhr in der Wahlzentrale in der Reichsstraße 3 vorliegen müssen. Es werden keine Sonderleerungen der Briefkästen aus Anlass der Wahl durchgeführt.

Das Wahlamt empfiehlt allen Briefwählern, die ihre Unterlagen noch nicht zurückgesandt haben, spätestens ab Donnerstag die Unterlagen nur noch direkt in den Hausbriefkasten der Wahlzentrale, Reichsstraße 3, einzuwerfen oder während der Öffnungszeiten dort abzugeben.

Die orangefarbenen Wahlbriefe zur Oberbürgermeister-Stichwahl können am Sonntag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.

Wer am Wahlsonntag wählen geht, sollte seine Wahlbenachrichtigungen mit ins Wahllokal bringen. Für die Oberbürgermeisterwahl gilt die gelbe Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl.

Bürger, die vergeblich nach verlegten Wahlbenachrichtigungen suchen, können trotzdem wählen gehen. Für das Wahlrecht sind allein die Eintragungen im Wählerverzeichnis zur Oberbürgermeisterwahl des zuständigen Wahllokals entscheidend. Wer dort eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch nur mit der Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wahrnehmen.

Ein Personaldokument sollten Wahlberechtigte im Wahllokal immer dabei haben, da sich die Wahlvorstände auch bei Vorlage einer Wahlbenachrichtigung einen Ausweis zeigen lassen können. Wer sich nicht ausweisen und legitimieren kann, darf von einem Wahlvorstand zurückgewiesen werden.

Wahlberechtigte, die nicht wissen, wo sich ihr Wahllokal befindet, erhalten unter der Telefonnummer 0531/ 470-4114 Auskunft. Umfassend informiert auch das Internet unter www.braunschweig.de/wahlen zu den Braunschweiger Wahllokalen.

Obwohl die Änderungen bereits zur Wahl am 25. Mai gültig waren, wird auf die Veränderungen einiger Wahllokale im Vergleich zu früheren Wahlen nochmals hingewiesen:

Bereich Goslarsche Straße/Tuckermannstraße

Das Wahllokal „Schule Hohestieg“ steht zu dieser Wahl nicht zur Verfügung. Wahlbezirke 310-14, 310-15 und 310-31: Neues Wahllokal ist die Grundschule Bürgerstraße. Wahlbezirk 310-16: Neues Wahllokal ist das Seniorenzentrum Tuckermannstraße. Das Wahllokal ist rollstuhlgerecht zugänglich.

Bereich Cyriaksring/Münchenstraße

Wahlbezirke 310-41 und 310-45: Das Wahllokal in der Agentur für Arbeit befindet sich neu im Gebäudeblock C, Cyriaksring 10.

Bereich Bienrode

Im Ortsteil Bienrode (Wahlbezirk 112-21) wird zu dieser Wahl wieder im Gemeinschaftshaus Bienrode, Altmarkstraße 33, gewählt. Das Wahllokal ist „rollstuhlgerecht“ zugänglich.

Bereich Riddagshausen

Im Ortsteil Riddagshausen (Wahlbezirk 112-61) steht das Wahllokal im Ev. Gemeindehaus nicht mehr zur Verfügung. Das neue Wahllokal befindet sich im Ev. Pfarramt, Klostergang 57.

Bereich Wenden

Im Ortsteil Wenden steht das Wahllokal Lessinggymnasium zu dieser Wahl nicht zur Verfügung. Alle Wendener Wahlbezirke (323-21, 323-22 und 323-23) sind in die benachbarte Grundschule Wenden umgezogen.

Die Wahlberechtigten finden alle Angaben zum Wahllokal auf ihren Benachrichtigungen. Die dortigen Angaben sollten beachtet werden.

Bereits mit den Wahlbenachrichtigungen sind Wahlberechtigte darauf hingewiesen worden, wie ihr Wahllokal baulich gestaltet ist. Nicht alle Wahllokale haben einen rollstuhlgerechten Zugang (z. B. ohne Stufen oder Treppen). Vereinzelt sind auch nur Nebeneingänge stufenlos erreichbar.

Wer auf einen rollstuhlgerechten Zugang zum Wahllokal angewiesen ist, hat noch bis Freitag, 13. Juni, 13 Uhr, die Möglichkeit, vorab in der Wahlzentrale in der Reichsstraße Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlzentrale ist mit Hilfe rollstuhlgerecht zugänglich. Alle Briefwähler können in der Reichsstraße auch sofort vor Ort wählen.

Unter der Internet-Adresse: www.braunschweig.de/wahlergebnis können am Sonntag die laufend eintreffenden Bezirksergebnisse aus den Wahllokalen am Internetbildschirm und auf mobilen Empfangsgeräten live verfolgt werden.

Die Wahlleitung erwartet erste Zwischenergebnisse bereits gegen 18.30 Uhr. Das vorläufige Endergebnis für die Stichwahl wird bis 20.30 Uhr erwartet.

Auch zur Stichwahl gibt es am Wahlabend im Rathaus aktuelle Informationen aus erster Hand mit Hochrechnungen, Analysen und Berichten. Die öffentliche Ergebnispräsentation im Großen Sitzungssaal beginnt um 18 Uhr.

Der Gemeindewahlausschuss, zuständig für die Oberbürgermeisterwahl, wird unter Vorsitz von Wahlleiter Stadtrat Claus Ruppert am Mittwoch, 18. Juni, um 10 Uhr zusammenkommen, um das Wahlergebnis der Stichwahl vom Sonntag amtlich zu beschließen und festzustellen, wer als neuer Braunschweiger Oberbürgermeister gewählt ist. Die Sitzung ist öffentlich und findet im Sitzungssaal des Wahlamtes, Reichsstraße 3, statt.


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