Braunschweig. Direkt neben dem Sportplatz in Kralenriede wurde plötzlich ein Loch gebaggert. Dort soll offenbar das Fundament entstehen für einen Signalmast. Warum ausgerechnet dort, und warum wurde der Bezirksrat nicht vorher informiert und in die Entscheidung einbezogen? Diese Fragen übermittelte Stadtbezirksratsmitglied Horst-Dieter Steinert (Bündnis 90/Grüne) an die Stadtverwaltung, die jetzt darauf geantwortet hat.
Laut Steinerts Anfrage wurde Anfang Juni "auf dem Parkplatz an der Fridjof-Nansen-Straße 29 und 29a ein großes und tiefes Loch für ein Fundament ausgehoben." Ein 12 Meter hoher Signalmast soll dort auf dem Parkplatz an der Anlage des SV Kralenriede und neben dem Restaurant Sandwüste errichtet werden. Anwohner hätten deswegen bereits Bedenken geäußert.
Standort für flächendeckendes Sirenennetz
Wie kam es also zu der Entscheidung, diesen Standort auszuwählen? Hintergrund sei zunächst, dass die Stadt derzeit ein "flächendeckendes Sirenennetz" aufbaue, um die Bevölkerung zum Beispiel im Katastrophenfall schnell warnen zu können, heißt es in der jetzt vorliegenden Antwort der Verwaltung. Die Grundlage bilde das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz. Sirenen seien dabei als Teil des Warnmittelmixes vorgesehen.
Die Stadt habe einen Lageplan mit Schallradien der Sirenen angefertigt. Daraus würden potenzielle städtische und private Standorte hervorgehen, die für eine flächendeckende Alarmierung mit Sirenen für die Stadt Braunschweig nötig sind. An der Planung für die konkreten Standorte – auch den in Kralenriede – seien ein beauftragtes Planungsbüro und die städtischen Fachbereiche Feuerwehr, Stadtgrün und Gebäudemanagement sowie die mit der Umsetzung beauftragten Unternehmen beteiligt.
Bevölkerungsschutz liegt nicht in den Händen des Stadtbezirksrats
Nicht beteiligt war allerdings der für Kralenriede zuständige Stadtbezirksrat Nordstadt-Schunteraue – auch darauf war Steinert mit seiner Anfrage eingegangen. Die Verwaltung betont dazu: Die Auswahl des Standortes berücksichtige sämtliche fachlichen, technischen und örtlichen Rahmenbedingungen. Das Zuständigkeits- oder Beteiligungserfordernis des Stadtbezirksrats werde "hier durch das überörtliche Sicherheitssystem nicht berührt." Bei Fragen des Bevölkerungsschutzes ist laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz eben die Verwaltung direkt zuständig – nicht der Orts- oder Stadtbezirksrat.

