Braunschweig. Der Bezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach hatte für die Essener Straße in Querum die Aufstellung von Schildern beantragt, die dazu auffordern, auf den Parkflächen am Straßenrand nur diagonal zu parken. Die Verwaltung kommt dem nur teilweise nach.
Grund für den Antrag war, dass die Zahl der Fahrzeuge offenbar zugenommen habe. Insbesondere zum Abendseien alle Plätze belegt. Zwischen Westfalenplatz und Duisburger Straße werde bereits diagonal geparkt. Eine durchgehend diagonale Anordnung würde zusätzlichen Parkraum ohne Umbaumaßnahmen schaffen, heißt es in der Begründung.
Straße nicht breit genug
Laut Stellungnahme der Verwaltung teilt sich die Essener Straßein zwei Abschnitte. Ab der Bevenroder Straße bis zum Westfalenplatzsei aufgrund der Geschäfte und des Wochenmarktes die Begegnung eines Linienbusses mit einem LKW sicherzustellen. Die vorhandene Breite der Fahrbahn einschließlich der Parkstreifen vonzirka 13 Metern seinicht ausreichend für ein beidseitiges Schrägparken und einen derartigen Begegnungsfall. Hierfür wäre eine Breite von 15,40Metern erforderlich.
Vom Westfalenplatz bis zur Duisburger Straße könne aufgrund des zu erwartenden geringen LKW-Verkehrs der Begegnungsfall Linienbus/PKW zugrunde gelegt werden. Bei einem eingeschränkten Bewegungs- und reduzierten Sicherheitsraum verbliebeeine ausreichende Breite für Schrägparkplätze. Die Parkflächen würden bereits in oben beschriebener Weise in Längs- und Schrägaufstellung befahren, ohne dass Störungen oder Behinderungen bekannt seien.
Schilder werden aufgestellt
Zur verbesserten Orientierung der Parkenden werde die Verwaltung eine Beschilderung für die Schrägparkplätze „P“ mit dem Zusatz „Schrägaufstellung“ aufstellen lassen. Eine Markierung der Schrägparkplätze auf dem vorhandenen Klinkerpflastersei nachhaltig nicht möglich. Die Verwaltung sehe daher davon ab.
Keine Fahrbahnmarkierung
Diezusätzlich vom BezirksratbeantragteMarkierung der Straße, um diese zu verschmälern,lehnt die Verwaltung ab. "Das Aufbringen einer Markierung würde zu einer klaren Fahrbahnrandlinie und damit eher zu höheren Geschwindigkeiten führen. Undefinierte Begrenzungen tragen dagegen zur Geschwindigkeitsreduzierung bei. Die Verwaltung sieht deshalb von einer Fahrbahnrandmarkierung ab", so die Begründung.
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