Elf Shisha Bars unter die Lupe genommen

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Am Samstag wurden elf Shisha Bars in Braunschweig kontrolliert. Symbolfoto: Hauptzollamt
Am Samstag wurden elf Shisha Bars in Braunschweig kontrolliert. Symbolfoto: Hauptzollamt | Foto: Hauptzollamt

Braunschweig. Sechs Stunden lang wurden in der Nacht zu Samstag in der Braunschweiger Innenstadt insgesamt elf Shisha Bars in Braunschweig kontrolliert. Der Polizei ging dabei ein per Haftbefehl gesuchter Osteuropäer ins Netz. Der Zoll hat in dieser Nacht etliche mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Große Vergehen waren jedoch nicht aufgefallen.


"Bei der Großkontrolle handelte es sich um eine konzertierte Aktion unter Beteiligung mehrerer Dienststellen von Zoll, Feuerwehr, Zentralem Ordnungsdienst der Stadt und der Polizei", teilt Polizeisprecher Joachim Grande mit. Wie die Polizei weiter berichtet, konnten in den Bars vier Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren angetroffen werden. Sie wurden ihren Eltern übergeben. "In einer Bar wurde ein 31-jähriger Osteuropäer angetroffen, der mit internationalem Haftbefehl zur Verbüßung einer vierjährigen Restfreiheitsstrafe gesucht wurde. Er kam zunächst in die Justzvollzugsanstalt Wolfenbüttel", erklärt Grande.

Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig erklärt auf Nachfrage von regionalHeute.de, dass auch der Zoll bei der Großkontrolle vertreten war. "Wir haben unser gesamtes Aufgabenspektrum bei dieser Kontrolle ausgespielt. Dazu gehört unter anderem die Schwarzarbeitkontrolle. Der Zoll kommt überall da zum Einsatz, wo verbrauchssteuerpflichtige Ware vertrieben wird. Da schauen wir dann, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Bei den Kontrollen in den Shisha Bars konnten wir keine großen Vergehen feststellen. Wir haben lediglich einige Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und mündliche Verwarnungen ausgesprochen", so Löhde und zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis. Meist werden die Razzien unangemeldet durchgeführt, auch einen Durchsuchungsbeschluss braucht der Zoll nicht. Was den Zoll noch von Behörden wie der Polizei unterscheidet ist, dass Verfahren durchgängig bearbeitet werden. Ein Abgeben der Fälle an die Staatsanwaltschaften würde nur in sehr seltenen Fällen erfolgen, erklärt Andreas Löhde.


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