Braunschweig. Die seit Herbst bereits enorm angespannte Lage auf den Energiemärkten hat sich weiter verschärft. Das führt dazu, dass BS Energy die Grundversorgungspreise für Strom und Gas zum 1. April anpassen muss, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung ankündigt.
Der Strom wird um 10,05 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Für einen Kunden in der Grundversorgung mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden steigen die Kosten um monatlich 16,75 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von etwa 29 Prozent gegenüber den seit 1. Februar 2021 geltenden Preisen. Gas wird 4 Cent pro Kilowattstunde teurer. Für einen Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 11.700 Kilowattstunden steigen die Kosten um 39 Euro im Monat. Das entspricht einer Erhöhung von etwa 39 Prozent.
Sowohl der Gas- als auch der Strombezugspreis haben sich an den Energiebörsen seit Anfang des letzten Jahres vervielfacht und bewegten sich auf langjährigen Höchstständen. So habe sich der Großhandelspreis von Erdgas zwischen Januar 2021 und Januar 2022 etwa versechsfacht, der Strompreis etwa verfünffacht.
Deutschland habe in der Winterperiode nicht alle erforderlichen Gaslieferungen aus Russland erhalten. Benötigte Mengen müssten zum Teil mit teuren Flüssiggaslieferungen aus den USA beschafft werden. Zudem gehen die Fördermengen von Gas in Europa zurück und die Ukraine-Krise belaste die Gaspreise zusätzlich. Da Gas auch für die Stromerzeugung eingesetzt wird, spielt der hohe Gaspreis auch hier eine Rolle. Aber auch der Ausstieg aus Kohle und Atomenergie würden das Angebot verknappen. Zudem sei der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht schnell genug vorangekommen, aber auch die hohen CO₂-Preise haben eine preistreibende Wirkung, ebenso wie die Pandemie.
Pleitewelle bei Lieferanten
Seit dem Winter 2021 hat BS Energy als zuständiger Grundversorger kurzfristig mehrere tausend Strom- und Gaskunden, deren Lieferanten einseitig die Lieferung eingestellt haben, in die Ersatzversorgung übernehmen müssen und damit die dauerhafte Energieversorgung für diese Kunden sichergestellt. Als Grundversorger ist BS Energy hierzu gesetzlich verpflichtet. Während für die Bestandskunden Strom und Gas langfristig auf den Energiemärkten beschaffen werden konnte, müssten die Energiemengen für diese unvorhergesehenen Kunden zu den aktuell Preisen zusätzlich beschafft werden.
Da die Gesetzgebung für die Grund- und Ersatzversorgung denselben Preis vorsieht, müssen die Kosten für diese teure Nachbeschaffung auf alle Kunden umgelegt werden. Angesichts der hohen Preissteigerungen wird politisch über eine Entlastung der Kunden durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage bereits zur Mitte des Jahres diskutiert. Eine entsprechende Senkung plane BS Energy dann unmittelbar in vollem Umfang an die Kunden weiterzugeben.
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