Braunschweig. Im Mai hatten zwei junge Männer nachts eine Straßenbahn aus dem Depot entführt, waren damit durch die Stadt gefahren und hatten sogar Passagiere einsteigen lassen. Im August hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass man die Ermittlungen eingestellt habe, da man keine Voraussetzung für eine Straftat sehe. Dagegen hatte die Braunschweiger Verkehrs-GmbH Beschwerde eingelegt. Offenbar mit Erfolg, wie eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft ergab.
"Wir haben die Ermittlungen wieder aufgenommen und führen derzeit noch Zeugenvernehmungen durch, aus denen sich möglicherweise Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Beschuldigten ergeben könnten", teilt Erster Staatsanwalt Christian Wolters gegenüber regionalHeute.de mit. Es bleibe aber zunächst abzuwarten, was die Vernehmungen tatsächlich ergeben. Weitere Details, was zum Umdenken der Staatsanwaltschaft geführt habe, werden nicht genannt.
"Sache strafrechtlich erledigt"
"Aus unserer Sicht ist die Sache strafrechtlich erledigt", hatte Wolters noch Ende August mitgeteilt. Eine Verfolgung des Hausfriedensbruchs liege nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht im öffentlichen Interesse. Die anderen möglichen Anklagepunkte sah die Staatsanwaltschaft nicht als erfüllt. Einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr habe es nicht gegeben. Zu einer brenzligen Situation sei es nicht gekommen. Fahren ohne Fahrerlaubnis sei nicht in Frage gekommen, da zum Steuern einer Straßenbahn gar keine amtliche Erlaubnis benötigt werde. „Störung öffentlicher Betriebe“ greife hier ebenfalls nicht, da es zu keinem Schaden gekommen sei und auch das Entwenden der Bahn könne nicht geahndet werden, da der sogenannte „unbefugte Gebrauch“ von Kraftfahrzeugen ausdrücklich nicht für Schienenfahrzeuge gelte.
Öffentliches Verfolgungsinteresse
Doch gänzlich ausgeschlossen hatte Wolters eine weitere Strafverfolgung nicht. "Sollte die Verkehrs GmbH insoweit eine andere Auffassung vertreten, werden wir uns mit dieser Ansicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens auseinandersetzen und prüfen, ob doch ein öffentliches Verfolgungsinteresse besteht. In diesem Fall würden die Ermittlungen dann wiederaufgenommen", erklärte der Staatsanwalt Ende August. Dieser Fall ist nun offenbar eingetreten.
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