Erweiterte Maskenpflicht gilt auch bei der KVG Braunschweig

Das Tragen von Atemschutzmasken mit Ausatemventil sei nicht zulässig.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Durch die niedersächsische Corona-Verordnung vom 25. Januar gilt bis auf Weiteres in allen Bussen und an allen Haltestellen der KVG Braunschweig die sogenannte erweiterte Maskenpflicht. Alle Fahrgäste ab 15 Jahren müssen eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2 – Standard) als Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies teilt die KVG in einer Pressemitteilung mit.


Busse und Haltestellen würden derzeit mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet werden. Kinder unter sechs Jahren seien von der Maskenpflicht ausgeschlossen, für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren sei auch weiterhin eine Alltagsmaske (Stoffmaske) ausreichend. Das Tragen von Atemschutzmasken mit Ausatemventil sei nicht zulässig.


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