Feste Standorte für E-Scooter? Verwaltung erteilt Nordstadt eine Absage

Der Verwaltung seien keine problematischen Stellen bekannt. Zudem habe man keine Handhabe, die Betreiber zur Einrichtung von Parkzonen zu verpflichten.

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Im weiteren Innenstadtbereich gibt es Parkzonen für E-Scooter. Archivbild
Im weiteren Innenstadtbereich gibt es Parkzonen für E-Scooter. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. E-Scooter im öffentlichen Verleih sind für manche ein praktisches Fortbewegungsmittel, für andere aber ein Ärgernis. Vor allem mitten auf dem Fußweg abgestellt oder hingelegt können sie auch ein Hindernis oder gar Unfallrisiko darstellen. Im Bereich der Innenstadt gibt es daher seit geraumer Zeit feste Parkzonen, in denen die Roller ausschließlich abgestellt werden dürfen. So eine Lösung wünscht man sich nun auch in anderen Teilen der Stadt.



So hat der Stadtbezirksrat Nordstadt-Schunteraue in seiner Sitzung im November beschlossen, die Verwaltung möge auch hier feste Standorte für E-Scooter einrichten. Bei der Festlegung der Standorte wolle man mit einbezogen werden.

Alternative zum ÖPNV


E-Scooter würden inzwischen von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Braunschweig genutzt, besonders als Alternative zum ÖPNV zu späten Uhrzeiten, heißt es in der Begründung des Antrags. Das Prinzip des E-Scooter-Verleihs sehe momentan nicht vor, dass die Fahrgeräte im Bereich des Stadtbezirks Nordstadt-Schunteraue an ausgewiesenen und damit an geeigneten Plätzen abgestellt werden.

Demzufolge würden E-Scooter nach dem Gebrauch an beliebigen Stellen und Straßenrand abgestellt. Diese unsachgemäß abgestellten Scooter seien eine Gefahr für gehbehinderte Menschen, Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer, besonders bei Dunkelheit. Dies gelte ebenfalls für Menschen mit Rollatoren und Kinderwagen sowie Blinde, so der Stadtbezirksrat.

"Keine problematischen Stellen"


Doch offenbar sieht die Verwaltung dies nicht so dramatisch. In einer Stellungnahme, die in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen erfolgt ist, heißt es, dass der Verwaltung bislang keine problematischen Stellen im Stadtbezirk Nordstadt-Schunteraue bekannt seien.

Generell habe die Verwaltung keine rechtliche Handhabe, die Betreiber zur Einrichtung von Parkzonen zu verpflichten. Dennoch sei man im Gespräch. "Aus den auf der Ideenplattform der Stadt Braunschweig oder direkt an die Mikromobilitätsanbieter gemeldeten Gefährdungen oder Behinderungen können Bereiche erkannt werden, in denen es größere Probleme mit abgestellten E-Scootern gibt", heißt es seitens der Stadt. Diese würden von der Verwaltung gemeinsam mit den Anbietern betrachtet. Bei gravierenden Problemen und bei entsprechender Flächenverfügbarkeit werde im Einvernehmen mit den Anbietern versucht, eine Lösung zu finden.