Feuerwerksverbot komplett - Auch das Abbrennen ist verboten

Das Verbot gilt auch für Privatgrundstücke und Feuerwerksbestände, die möglicherweise noch im Haushalt lagern.

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Für die Region steht ein sehr ruhiger Jahreswechsel an. (Archivbild)
Für die Region steht ein sehr ruhiger Jahreswechsel an. (Archivbild) | Foto: Frederick Becker

Region. Nicht nur der Verkauf, sondern auch das Abbrennen von Feuerwerk - eventuell aus dem letzten Jahr oder sogar aus illegalen Quellen - ist verboten. Dieses Totalverbot von Pyrotechnik an Silvester hat das Land Niedersachsen in der am heutigen Dienstag bei der Landespressekonferenz in Hannover vorgestellten neuen Verordnung festgeschrieben.


Nach der neuen Verordnung ist neben dem Verkauf und der Abgabe von Feuerwerkskörpern oder "anderen pyrotechnischen Gegenständen" auch bereits das Mitführen und Abbrennen untersagt. Damit geht das Land Niedersachsen weiter als am Sonntag in der Telefonkonferenz der Regierungschefs aus Bund und Ländern beschlossen.

Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabes im Land Niedersachsen erklärt, dass die Zulässigkeit des Verkaufes von Feuerwerkskörpern nach dem Sprengstoffgesetz unter Bundeshoheit fällt. Durch eine Ausnahme im Sprengstoffgesetz darf Feuerwerk für den Privatgebrauch zu Silvester überhaupt verkauft werden. "Aber der Infektionsschutz ist Ländersache. Und das hat eine hohe Bedeutung für uns", begründet Schröder und erklärt: "Wir reden ja hier nicht über Gefahren, die vom Sprengstoff ausgehen, das ist auch gefährlich, aber wir regeln hier, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern selten im Stillen passiert, sondern zur Geselligkeit einlädt und in Gruppen stattfindet." Mit einem Verkaufsverbot allein bekomme man das Thema der Geselligkeit laut Schröder jedoch nicht in den Griff, weshalb die Verordnung nun weiter greift. Das Verbot, stellt Schröder klar, gelte auch ausdrücklich für Raketen und Pyrotechnik, die man noch im Keller liegen hat und auch auf dem eigenen Grundstück.

Wirtschaftlicher Schlag für die Branche


Vor wenigen Wochen war schon einmal ein Verkaufs- und Feuerwerksverbot zu Silvester diskutiert, aber nicht beschlossen worden. Für Hersteller drohen hohe wirtschaftliche Einbußen durch den Verlust der umsatzstärksten Zeit des Feuerwerksverkaufes überhaupt. Doch auch Einzelhändler sind betroffen, die auf Basis des vergangenen Beschlusses bereits Bestellungen getätigt haben. Auch sie, so stellt Regierungssprecherin Anke Pörksen fest, können die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen.



"Natürlich ist uns bewusst, dass es die Feuerwerkshersteller jetzt in besonderer Weise trifft. Es trifft auch die Läden, die sich jetzt bereits eingedeckt haben mit Feuerwerkskörpern und die nicht abverkaufen können. Die Hersteller sind also nicht mal die einzigen Betroffenen", merkt Pörksen dazu an und erklärt: "Wir gehen davon aus, dass es zumindest ansatzweise entschädigt wird und bedauern ansonsten die wirtschaftlichen Einbußen, die damit verbunden sind."

Bußgelder noch nicht festgelegt


Für die neuen Regelungen sei laut Claudia Schröder bislang noch kein Bußgeld festgelegt worden. "Das liegt im Ermessen der Ordnungsbehörden, das werden wir aber zeitnah nachholen", kündigt Schröder an. Sie erklärt weiter: "Das wird sich aber einpassen in die bisherigen Ordnungsgelder. Insofern wird das in der Höhe dann auch nicht völlig überraschend sein."


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