Geldschein-Drama: Zehnjährige aus Bus geworfen

Der Busfahrer konnte den 20-Euro-Schein des Mädchens nicht wechseln und setzte die Schülerin vor die Tür. Laut BSVG hätte dies nicht passieren dürfen.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Ende August wurde ein zehnjähriges Mädchen aus einem Linienbus geworfen, da sie ihr Ticket mit einem 20-Euro-Schein bezahlen wollte und der Busfahrer nicht wechseln konnte. Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH bestätigt den Vorfall auf Anfrage von regionalHeute.de, betont aber auch, dass dieser aus mehreren Gründen nicht hätte passieren dürfen.



Bei der BSVG sei eine entsprechende Beschwerde am 30. August eingegangen, die bereits bearbeitet worden sei, teilt Felix Weitner, Pressesprecher der BSVG mit. Der Beschwerdeführer, in dem Fall der Vater des Mädchens, hätte geschildert, dass seine Tochter noch keine Sammelschülerzeitkarte erhalten habe. Daher habe sie mit einem 20-Euro-Schein bezahlen wollen. Der Fahrende habe diesen nicht angenommen und das Mädchen an der nächsten Haltestelle des Fahrzeuges verwiesen.

Kulantes Verhalten gegenüber Minderjährigen


Der Vorfall ereignete sich kurz nach Ferienende, eine vollständige Verteilung der Sammelschülerzeitkarten war zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewährleistet. "Die BSVG befördert Schülerinnen und Schüler aber auch in dem Übergangszeitraum, bis die Sammelschülerzeitkarte vollständig verteilt ist", betont Felix Weitner. Außerdem bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, mit einem 20-Euro-Schein zu bezahlen. Die BSVG lege zudem im Umgang mit minderjährigen Fahrgästen großen Wert auf ein kulantes Verhalten, insbesondere wenn diese ohne Aufsichtsperson in den Fahrzeugen der BSVG mitfahren.

Fahrer wird zur Verantwortung gezogen


"Der Vorfall hätte sich aus diesen Gründen so eigentlich nicht ereignen dürfen, da die Regelungen und Werte der BSVG anders lauten", stellt der Unternehmenssprecher klar. Bei der betroffenen Familie könne sich die BSVG für die entstandenen Unannehmlichkeiten nur entschuldigen. Der Vorfall werde auch intern aufgearbeitet. Die Fahrt sei durch einen Dienstleister der BSVG geleistet worden. Die BSVG habe mit diesem Kontakt aufgenommen, der seinerseits hierzu mit dem betreffenden Fahrer gesprochen habe. Dieser wurde in diesem Zusammenhang explizit auf die geltenden Regelungen hingewiesen und werde entsprechend zur Verantwortung gezogen.

Was muss ein Fahrer annehmen?


Ganz unabhängig vom Fall des zehnjährigen Mädchens wollten wir wissen, warum es in einem Bus der BSVG nicht möglich ist, mit einem gängigen Zahlungsmittel wie dem 20-Euro-Schein zu bezahlen. In den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Region Braunschweig (VRB) sei geregelt, welche Zahlungsmittel zulässig sind, teilt Felix Weitner mit. Scheine, die größer als 10 Euro sind, müssten dementsprechend nicht gewechselt werden, wenn der Restgeldbetrag über 10 Euro liege. Das Wechselgeld könne in solchen Fällen aber beispielsweise mit der Quittung im Kundenzentrum abgeholt werden – allerdings müsse der Fahrgast diesem Vorgehen zustimmen. Andernfalls verliert er seinen Beförderungsanspruch, wie es in den Beförderungsbedingungen des VRB heißt.

"In der Praxis wechselt unser Fahrpersonal allerdings – sofern es die Wechselgeld-Reserven zulassen – auch bei Restgeldbeträgen über 10 Euro. Grundsätzlich suchen unsere Kolleginnen und Kollegen nach Möglichkeiten, um das Bezahlen und eine Beförderung zu ermöglichen", versichert Weitner abschließend.

In den Beförderungsbedingungen des VRB ist nicht nur festgehalten, dass das Personal nicht verpflichtet ist, Geldbeträge über 10 Euro zu wechseln. Es braucht auch nicht mehr als 20 Münzen, mehr als zehn Ein-Cent-Stücke oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen annehmen.


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