Halten für Lieferdienste: Ausnahmegenehmigung verfügbar

Die Ausnahmegenehmigungen seien kennzeichengebunden, sodass pro Fahrzeug eine Genehmigung notwendig sei.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. Ab sofort können Braunschweiger Gastronomen und Einzelhändler, die aufgrund der Schließvorgaben einen Lieferdienst anbieten, wieder eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um einfacher beim Be- und Entladen zu halten. Diese sind ab sofort bis Mittwoch, 23. Dezember, jeweils von 9 bis 13 Uhr bei der Braunschweig Stadtmarketing erhältlich. Der Bedarf ist im Vorfeld unter Nennung des betreffenden Kennzeichens an sondernutzungen@braunschweig.de zu melden. Dies teilt das Braunschweig Stadtmarketing mit.


Die Ausnahmegenehmigungen seien kennzeichengebunden, sodass pro Fahrzeug eine Genehmigung notwendig sei. Das betreffende Kennzeichen sei bei der Anmeldung per E-Mail mitzuteilen.

Die Stadt Braunschweig ermögliche weiterhin die kurzfristige Ausstellung von Ausnahmengenehmigungen zum Be- und Entladen. Nachdem die Gastronomie bereits solche erhalten hatte, die an das Ablaufdatum der damals gültigen Landesverordnung gebunden war, gebe es ab sofort Ausnahmegenehmigungen, die gemäß dem jüngsten Beschluss der Bundes- und Landesregierungen bis zum 10. Januar 2021 gültig seien.

Da nun auch Geschäfte von den Schließvorgaben betroffen sind, könnten neben Braunschweiger Gastronominnen und Gastornomen auch Einzelhändlerinnen und Einzelhändler von den Ausnahmegenehmigungen Gebrauch machen, um einen Lieferdienst anzubieten. Sie würden es ermöglichen, für das Be- und Entladen am eigenen Ladengeschäft sowie für die Auslieferung beim Kunden bis zu zehn Minuten auf Bewohnerparkplätzen, in Kurzparkzonen oder im eingeschränkten Halteverbot zu halten. Außerdem könnten Lieferanten ebenfalls bis zu zehn Minuten bei Bedarf in der Fußgängerzone halten, solange sie die Durchfahrtsbreite von 3,5 Metern für die Feuerwehr freihalten. Die Genehmigung sei beim Halten sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.


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