Hordorfer Straße: Keine Unfälle, kein Tempo 30

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Für Tempo 30 seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Symbolfoto: Anke Donner
Für Tempo 30 seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. An der Kreuzung Hordorfer Straße/Schapenstraße wird es keine Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung geben. Das teilt die Verwaltung im Rahmen der Sitzung des Stadtbezirksrates Volkmarode an heutigen Montag mit.


Wann eine Umsetzung der beantragten Einrichtung von Tempo 30 an der Kreuzung Hordorfer Straße und Schapenstraße erfolgen wird, wollte die Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BIBS im Stadtbezirksrat wissen. Die Antwort lautet offenbar "gar nicht".

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sei nicht zulässig, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften sei in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stelle eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar, die nur angeordnet werden könne, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteige.

Keine Unfälle in den letzten drei Jahren


"Nach Stellungnahme der Polizei sind diese Voraussetzungen beim nördlichen Abschnitt der Schapenstraße nicht erfüllt. Es handelt sich um keine Unfallhäufungsstelle, in den letzten drei Jahren kam es dort zu keinerlei Unfällen", so die Verwaltung.

Auf der Westseite der Schapenstraße befinde sich die Schulbushaltestelle „Schapenstraße“, die über einen ausreichend breiten Gehweg erreicht werden könne. Die Schulbushaltestelle werd sowohl auf der Hinfahrt als auch auf der Rückfahrt so angefahren, dass ein Queren der Schapenstraße und der Hordorfer Straße dafür nicht erforderlich sei.


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