Jobcenter informiert: Kurzarbeiter können Anspruch auf Grundsicherung haben

Jede Situation wird individuell auf Anspruch auf Grundsicherung geprüft. Interessenten sollten sich vorab online informieren.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss mitunter schmerzhafte Einkommenseinbußen hinnehmen. Vor allem Geringverdiener mit einem hohen oder sogar vollständigen Arbeitsausfall könnten Ansprüche auf Grundsicherung haben. Darauf weist das Jobcenter Braunschweig hin.


„Wir können Beschäftigte finanziell unterstützen, die aufgrund von Kurzarbeit in finanzielle Not geraten“, erklärt Jörg Hornburg, Geschäftsführer des Jobcenters Braunschweig. Dies gilt jedoch nur bis zur Höhe der regulären Arbeitslosengeld II-Sätze und nicht darüber hinaus. Das Arbeitslosengeld II beinhaltet Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten für Unterkunft. Darauf werden alle Einkünfte angerechnet, die gegebenenfalls im Haushalt vorhanden sind. Hierzu zählen beispielsweise auch das Kurzarbeitergeld, Kindergeld oder das gegebenenfalls
vorhandene Einkommen des Partners/der Partnerin. Zahlungsverpflichtungen wie Schulden, Stromabschläge und freiwillige Unterhaltszahlungen finden keine Berücksichtigung.

Zwei Beispiele zeigen, in welcher Größenordnung Unterstützung möglich sein könnte:
Ein Durchschnittsverdiener (alleinlebend, ohne Kinder) erhält 952 Euro netto Kurzarbeitergeld (bei 100 % Arbeitsausfall). Hat er eine Warmmiete von 600 Euro, kann er rund 350 Euro vom Jobcenter erhalten. Zweites Beispiel: Eine Person, ebenfalls alleinlebend und ohne Kinder erhält
Kurzarbeitergeld in Höhe von 715 Euro netto (bei 100 % Arbeitsausfall). Bei einer Warmmiete von 600 Euro wären Leistungen in Höhe von rund 540 Euro vom Jobcenter möglich. Kurz: Je geringer das reguläre Einkommen, je größer der Haushalt und je größer der Arbeitsausfall (Kurzarbeit), desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Jobcenter unterstützen kann.

Situation muss individuell geprüft werden


Die Situation jedes einzelnen Antragstellers/jeder einzelnen Antragstellerin muss jedoch individuell geprüft werden. Dies erfordert trotz vereinfachter Antragstellung Aufwand im Antragsverfahren auf beiden Seiten.

Es wird daher empfohlen, sich vor einer Antragstellung auf der Homepage des Jobcenters Braunschweig darüber zu informieren, ob ein Antrag auf Grundsicherung tatsächlich sinnvoll ist. Dort finden sich auch viele Informationen zu alternativen Hilfen.

Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter Braunschweig über das Service-Center unter der Nummer 0531 / 80177 - 0 sowie über die zusätzlich eingerichtete Telefon-Hotline unter 0531 / 80177 - 1111. Diese Service-Nummer ist montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt.

Seit dem 30. März ist auch eine Sonderhotline, insbesondere für Selbständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Diese lautet: 0800 - 4 5555 23 und ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.




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