Nach Verbot in Helmstedt: Beliebtes Ravefest kehrt nach Braunschweig zurück

Der dörfliche "Rave im Garten" wurde untersagt. Nun zieht es den Veranstalter zurück zur altbewährten Location.

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Das Ravefest will zum Braunschweiger Kennel zurückkehren.
Das Ravefest will zum Braunschweiger Kennel zurückkehren. | Foto: Interessengemeinschaft Ravefreunde

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Braunschweig/Helmstedt. In Süpplingen im Landkreis Helmstedt hatte es zuletzt Widerstand von der Verwaltung gegeben. Das "Ravefest im Garten" durfte dort am vergangenen Wochenende nicht stattfinden. Jetzt kündigt der Organisator an: "Wir kehren im Sommer 2027 nach Braunschweig zurück!"



Die Interessengemeinschaft Ravefreunde habe demnach bei der Stadtverwaltung Braunschweig bereits zwei Termine reservieren lassen, "die uns auch schriftlich bestätigt wurden", wie Organisator Peter Groß mitteilt. Dabei sei auch stets ein Ausweichtermin vorgesehen, falls ein solcher wetterbedingt notwendig werden sollte. Die genauen Termine wolle Groß jetzt aber noch nicht verraten. Beim Line-up werde er auf altbewährte DJs aus der Region setzen, teilt der Organisator weiter mit.

Rave kehrt zurück ans Gleisdreieck Kennelweg


Der Rave soll damit zurück in sein einstiges Wohnzimmer kehren. Der Veranstaltungsort sei erneut der Open-Air-Platz am Gleisdreieck im Kennelweg. "Dort können wir wieder mit 1.000 Gästen feiern", erklärt Groß. Am selben Ort hatte er mit seiner Interessengemeinschaft von 2017 bis 2024 jährlich ein Ravefest veranstaltet. Dementsprechend seien ihm die Gegebenheiten und Auflagen dort bekannt.


Zuletzt hatte Groß mit den Ravefreunden in Süpplingen im Landkreis Helmstedt einen Rückschlag erlitten. Die zweite Auflage seines Ravefests im "Schräg – Der Kulturgarten für Ravemusik" wurde dort von der Verwaltung der Samtgemeinde Nord-Elm untersagt. Wie es dazu gekommen ist – darin widersprechen sich die Aussagen beider Parteien. Groß erklärt, das Ravefest als öffentliche Veranstaltung angemeldet und ein entsprechendes Veranstaltungskonzept vorgelegt zu haben. Der Samtgemeindebürgermeister Andreas Kühne erklärt derweil gegenüber regionalHeute.de: "Der Veranstalter hatte die Veranstaltung zunächst als private Gartenfeier angezeigt. Im Rahmen der Prüfung kam die Verwaltung jedoch zu der Einschätzung, dass es sich aufgrund der öffentlichen Bewerbung über soziale Medien und der Ausrichtung an einen unbestimmten Personenkreis um eine öffentliche Veranstaltung handelt."

Für eine solche öffentliche Veranstaltung seien aber die gesetzlichen Auflagen in Süpplingen nicht erfüllt worden. Das soll im kommenden Jahr in Braunschweig also anders sein.