Braunschweig. Im Stadtbezirksrat Südstadt-Rautheim-Mascherode lässt man nicht locker bei dem Ziel, Tempo 30 für die gesamte Braunschweiger Straße einzuführen. Bereits Anfang des Jahres erteilte die Verwaltung dem Ansinnen eine Absage. Nun brachte die SPD-Fraktion neue Aspekte, die sich auf die Neufassung der Straßenverkehrsordnung und einen geplanten Jugendplatz beziehen, vor. Doch wie die Stadt in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen klarstellt, fehlt auch weiterhin die rechtliche Grundlage für das gewünschte Tempolimit.
Schon in der ursprünglichen Anfrage der SPD im März hieß es, dass die Geschwindigkeit auf der Braunschweiger Straße zu hoch sei und dass damit die Verkehrssicherheit gefährdet werde. Dies gelte insbesondere für Kinder, zum Beispiel an der Einmündung vom und zum Heinrich-der-Löwe-Baugebiet (HdL), im Bereich der Schule und im Bereich des Sportplatzes FC Rautheim sowie an den Bushaltestellen der Paxmannstraße. Da schon einige Teilstücke mit Tempo 30 belegt seien, erscheine es sinnvoll, dieses über die gesamte Straßenlänge auszudehnen.
"Präventiv handeln"
Die Antwort der Verwaltung, dass eine Einrichtung auf Tempo 30 nicht möglich sei, ließ die SPD nicht auf sich beruhen, da ihrer Ansicht nach einige Aspekte nicht ausreichend betrachtet worden seien. Dies sei zum einen die Neufassung der Straßenverkehrsordnung. Im §1 heißt es jetzt: „Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die `Vision Zero´ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“ Für Vision Zero müsse man präventiv handeln und nicht erst, wenn Unfälle passiert seien, so Dr. Hans-Jürgen Voß für die SPD-Fraktion.
Weiterhin sei im HdL-Baugebiet an der Ecke Braunschweiger Straße / Erzberg ein Bolzplatz oder ähnliches für Kinder und Jugendliche geplant. Aus Sicht der SPD zähle so eine Einrichtung zu einem sensiblen Bereich und ermögliche die Einrichtung von Tempo 30.
"Keine Ermächtigungsgrundlage"
Der städtische Fachbereich Tiefbau und Verkehr teilt diese Ansichten allerdings nicht. § 1 der Straßenverkehrsordnung definiere allgemeine Grundverhaltensregeln im Straßenverkehr und bestimme als oberstes Ziel jeglicher Teilnahme am Straßenverkehr die Verkehrssicherheit. Diese allgemeinen Verhaltensregeln stellten jedoch keine Ermächtigungsgrundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung dar.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften sei bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt worden. Grundlagen für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit seien klar festgelegt. Es stehe somit nicht im freien Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Gleichwohl seien Ausnahmen benannt, bei denen dies unter gewissen Voraussetzungen möglich oder dies bei besonderen Umständen wie zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, vor sogenannten sensiblen Einrichtungen, aus Lärmschutzgründen oder Gefahrenlagen geboten sei.
"Keine sensible Einrichtung"
Der Jugendplatz, dessen Fertigstellung noch nicht terminierbar sei und dessen Entwurf noch überarbeitet werden müsse, stelle jedenfalls keinen solchen sensiblen Bereich dar, der Tempo 30 rechtfertige. Dies seien Kindergärten und Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen und Förderschulen, Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser. "Ein Jugendplatz zählt nicht zu den sensiblen Einrichtungen im Sinn der StVO", so die Verwaltung..
Unabhängig davon werde die Verwaltung aufgrund der Baustellensituation auf der Braunschweiger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit, zwischen der Einfahrt in das Wohngebiet HDL und dem Kreisel Erzberg in Verbindung mit dem Gefahrenzeichen „Arbeitsstelle“ temporär auf 30 km/h reduzieren.
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