Keine neuen Hundestationen im Stadtbezirk Schunteraue

von Marian Hackert


Aus Kostengründen sind keine weiteren Hundestationen im Stadtbezirk Schunteraue vorgesehen. Symbolfoto: Alexander Panknin
Aus Kostengründen sind keine weiteren Hundestationen im Stadtbezirk Schunteraue vorgesehen. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Im Stadtbezirk Schunteraue gibt es immer wieder Ärger mit den Hinterlassenschafften von Vierbeinern. Zusätzliche Hundestationen sollten auf Vorschlag der Grünen im Stadtbezirksrat Abhilfe schaffen. Laut Antwort der Verwaltung gebe es in der gesamten Stadt genügend Hundestationen. Weitere sind aus Kostengründen nicht möglich.






Die Hinterlassenschafften von Hunden seien immer wieder ein Ärgernis, hieß es im Antrag vonHorst-Dieter Steinert (Die Grünen). Darüber hinaushabe es sich in anderen Stadtteilen bewährt, Spenderboxen mit kleinen Mülltüten aufzustellen. Daher solltenlaut Steinert weitere Spenderboxen im Stadtgebiet aufgestellt werden. Vorgeschlagen wurden Spenderboxenam Spielplatz in der Else-Brandström-Straße, im Ohefeld am Schulgarten, an der Grünfläche am Steinriedendamm, an der Endhaltestelle Wartheweg, in der Helgolandstraße und am Michelfelderplatz.




In ihrer Antwort lehnte die Verwaltung nun die Aufstellung weiterer Spenderboxen ab.Zur weiteren Erklärunghieß es, dass die Standorte für die rund 50 im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Hundestationen vorwiegend Park- und Grünanlagen sowie Bereiche im Straßengrün ausgewählt worden, die einerseits ein besonders hohes Maß an Verschmutzung durch Hundekot und andererseits eine besonders starke Frequentierung durch die Bevölkerung zur Freizeitgestaltung und Naherholung aufwiesen.

Keine Pflichtaufgabe der Stadt


Da das Entfernen von Hundekot keine Pflichtaufgabe der Stadt darstelle, seien an diesen ausgewählten Bereichen als besonderer Service für die Hundehalter und zur Bereithaltung nutzbarer hochwertiger Grünflächen für alle Nutzergruppen die genannten Stationen errichtet worden. Gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit der Stadt Braunschweig seien Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Entsprechende Hundekotbeutel seien daher im Handel zu erwerben. Abfallbehälter zur Entsorgung des Kots stünden flächendeckend im Stadtgebiet zur Verfügung.

Zusätzlich zu der Verpflichtung zur Kotentsorgung der Hundehalter seien in gewidmeten Straßenbereichen die jeweiligen Anlieger der Grundstücke gemäß Straßenreinigungssatzung beziehungsweise Straßenreinigungsverordnung zur regelmäßigen Reinigung der Gehwege verpflichtet.

Mehrere hundert weitere potentielle Standorte


"Eine über dieses Maß hinausgehende freiwillige Leistung der Stadt Braunschweig zur Vorhaltung von Hundestationen an weiteren mehreren hundert potentiell möglichen Standorten im städtebaulich hochverdichtenden öffentlichen Straßenraum übersteigt das vorhandene Maß an personellen und finanziellen Ressourcen", so die Verwaltung weiter. Insbesondere Kosten für den Einkauf zur Nachfüllung der Hundekotbeutel in entsprechend notwendig hoher Anzahl sowie die regelmäßige Leerung der Behälter würde dauerhaft den Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport beziehungsweise dessen personelle Kapazitäten, die hierfür nicht ausgelegt sind, belasten.

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