Braunschweig. Die Kita-Betreuung für Kinder könnte die Eltern ab dem 1. August wieder etwas kosten. Wenn der Vorschlag der Stadtverwaltung vom Rat beschlossen wird, dann werden Eltern ab einem bereinigten Jahreseinkommen von 15.000 Euro ab 48 Euro monatlich zahlen müssen. Im Gegenzug werden die bisherigen Krippen-Gebühren gesenkt. Grund für die Wiedereinführung ist die aktuelle finanzielle Situation Braunschweigs.
"Angesichts der angespannten Haushaltssituation kommen wir nicht darum herum, unsere Einnahmesituation zu verbessern", so Sozialdezernentin Dr. Andrea Hanke. "Zugleich haben wir darauf geachtet, dass durch die Wiedereinführung der Kindergartenentgelte keine sozialen Ungerechtigkeiten entstehen." So lange es der Haushalt ermögliche, sei die Gebührenfreiheit vertretbar gewesen. Hanke weist darauf hin, dass die Entgeltfreiheit selbst kritisch zu bewerten sei, weil sie Eltern mit Krippen- oder Schulkindern benachteilige. "Wir sind der Überzeugung, dass wir einen sozial ausgewogenen Vorschlag unterbreitet haben. Denn er bürdet nur denjenigen neue finanzielle Lasten auf, die diese aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auch schultern können.“ Das dritte Kindergartenjahr bleibt weiterhin kostenfrei, da es vom Land finanziert wird. In allen niedersächsischen Kommunen bis auf Salzgitter ist der Kita-Besuch im Übrigen entgeltpflichtig.
Mehreinnahmen von 5,7 Millionen Euro
"Unterm Strich rechnen wir nach einer Musterkalkulation damit, dass unser Vorschlag für eine neue Sozialstaffel zu Mehreinnahmen von rund 5,7 Millionen Euro führen kann", fasst Dr. Andrea Hanke zusammen. Dabei handele es sich, wie die Sozialdezernentin hinzufügt, um keine gesicherte Erkenntnis, sondern um eine Prognose mit mehreren Unbekannten. "Dieser Betrag soll nicht vollständig in die Konsolidierung fließen, sondern lediglich 3, 8 Millionen Euro. Den Differenzbetrag wollen wir ausschließlich für Qualitätsverbesserung insbesondere in der Kinderbetreuung aufwenden."
Auch künftig werden die Kosten für die Kinderbetreuung überwiegend aus allgemeinen Mitteln des Haushalts bestritten: Grob geschätzt lediglich rund ein Sechstel der Gesamtkosten der Kinderbetreuung wird durch die Entgelte gedeckt.
Bestandteil des Verwaltungs-Vorschlags:
• Die Stufe, bis zu der der Besuch von Krippe und Kita frei ist, wird von 14.350 Euro auf ein maßgebliches Einkommen von 14.499,99 Euro heraufgesetzt.
• Für die unteren Gehaltsgruppen über dieser Grenze gibt es über die gesamte Betreuungszeit keine Mehrbelastung, weil die Krippenentgelte entsprechend gesenkt werden.
• Für Krippe und Kindergarten gelten einheitliche Entgelte
• Die bislang nur in der Schulkindbetreuung gewährte Entgeltfreistellung für Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschlagsberechtigte, die in Braunschweig wohnen wird auf alle Betreuungsarten ausgeweitet. Dies entspricht den Voraussetzungen zur Gewährung des Braunschweig-Passes.
• Berücksichtigung der Geschwisterkindermäßigung nur in den Fällen, in denen das Entgelt nach einer einkommensabhängigen Entgeltstaffel ermittelt wird. Damit entfällt bei der Entgeltfestsetzung die Berücksichtigung von Geschwisterkindern, die eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule besuchen.
Der Vorschlag soll am 15. März dem Rat der Stadt zum Beschluss vorgelegt werden. Den Vorschlag der Stadtverwaltung finden Sie samt Einkommenstabelle hier.
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