Braunschweig. Am kommenden Sonntag den 15. Oktober wählt Niedersachen einen neuen Landtag. Die Stadt Braunschweig gibt hierzu einen kleinen Überblick über die Wahlkreise, Wahllokale und was man sonst noch zu den Wahlen wissen muss.
Insgesamt 191.463 Braunschweigerinnen und Braunschweiger sind bei der Landtagswahl am kommenden Sonntag wahlberechtigt. Sie verteilen sich wie folgt auf die Wahlkreise:
Wahlkreis 1 Braunschweig-Nord: 66.102 Wähler
Wahlkreis 2 Braunschweig-Süd (einschl. Gemeinde Vechelde): 66.030 Wähler
Wahlkreis 3 Braunschweig-West: 72.967 Wähler
Von den Braunschweiger Wahlberechtigten sind 11.338 (5,92 Prozent) erstmals bei einer Landtagswahl wahlberechtigt und 507 Personen haben am Wahlsonntag Geburtstag. Wahlberechtigt in Braunschweig sind alle Deutschen, die ihren Wohnsitz seit dem 15. Juli 2017 in Niedersachsen haben und seit dem 3. September 2017 in Braunschweig gemeldet sind. Für die Teilnahme an der Wahl gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
2-Stimmen-Wahlrecht
Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat zwei Stimmen. Jeweils eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der sogenannten Erststimme (linke, schwarze Seite des Stimmzettels) wird ein Wahlkreis-Kandidat direkt in den Landtag gewählt. In einem Wahlkreis ist die Bewerberin bzw. der Bewerber gewählt, die bzw. der im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält.
Die Zweitstimme (rechte, blaue Seite des Stimmzettels) kann einer der 15 kandidierenden Parteien gegeben werden. Aus allen landesweit vergebenen Zweitstimmen wird das Sitzverhältnis im Niedersächsischen Landtag errechnet. In der Berechnung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten haben.
Wahlzeit
Gewählt werden kann am Sonntag, 15. Oktober von 8 bis 18 Uhr in einem der 75 jeweils wohnortnahen Wahllokale. Auf das zuständige Wahllokal wird auf der Wahlbenachrichtigung hingewiesen. Mehrals 1.800 ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger unterstützen den Wahlsonntag als Wahlhelfer in insgesamt 171 Braunschweiger Wahlvorständen und den 54 Briefwahlvorständen für die drei Wahlkreise die Durchführung der Wahl. Auch bei dieser Wahl wird der Kreiswahlleiter einige Wahlvorstände am Sonntag in ihren Wahllokalen besuchen. Drei Wahlhelfer haben am Wahltag Geburtstag.
Briefwahl
Die Briefwahlzentrale schließt am Freitag den 13. Oktober bereits um 13 Uhr. Noch bis Freitag, 13. Oktober, 13 Uhr können Braunschweiger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, regulär Briefwahl im Wahlamt der Stadt beantragen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online über das Internet zu beantragen, wird nur noch bis einschließlich Dienstag möglich sein. Eine rechtzeitige Zustellung wäre sonst nicht mehr möglich. Wegen der Postlaufzeiten wird allen Interessierten deshalb generell geraten, Briefwahl ab Mittwoch nur noch direkt in der Reichsstraße zu beantragen und abzuholen.
Am Samstag und Sonntag des Wahlwochenendes werden Briefwahlunterlagen nur noch für Personen ausgestellt, die schriftlich erklären, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht mehr aufsuchen zu können. In diesen Fällen können sich Angehörige und Wahlberechtigte unter der Telefonnummer (05 31) 4 70-41 14 oder direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstraße 3 beraten lassen. Öffnungszeiten: Samstag, 9 bis 12 Uhr, Sonntag, 8 bis 15 Uhr.
Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen Leerungszeiten der Post-Briefkästen beachten
Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag um 18 Uhr in der Wahlzentrale in der Reichsstraße 3 vorliegen müssen. Es werden keine Sonderleerungen der Briefkästen aus Anlass der Wahl durchgeführt. Allen Briefwählern, die ihre Unterlagen noch nicht zurückgesandt haben, wird deshalb empfohlen, spätestens ab Freitag die Unterlagen nur noch direkt in den Hausbriefkasten der Wahlzentrale, Reichsstraße 3, einzuwerfen oder während der Öffnungszeiten abzugeben. Die roten Wahlbriefe können am Sonntag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.
Wählen gehen auch ohne Wahlbenachrichtigung
Wer am Wahlsonntag vergeblich nach seiner verlegten Wahlbenachrichtigung sucht, kann trotzdem wählen gehen. Für das Wahlrecht ist allein die Eintragung im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahllokals entscheidend. Wer dort eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch nur mit der Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wahrnehmen. Wer überhaupt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, steht mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Wählerverzeichnis. In der Regel erfüllen Braunschweiger dann noch nicht die Wahlrechtsvoraussetzungen zur Landtagswahl. Um am Wahlsonntag keine Überraschung im Wahllokal zu erleben, empfiehlt das Wahlamt, schnellstmöglich das Wahlrecht unter (05 31) 470-4114 telefonisch zu klären.
Im Wahllokal sollten Wahlberechtigte immer ein Personaldokument dabeihaben, da sich die Wahlvorstände auch bei Vorlage einer Wahlbenachrichtigung einen Ausweis zeigen lassen können. Wer sich nicht ausweisen und legitimieren kann, darf von einem Wahlvorstand zurückgewiesen werden. Wahlberechtigte, die nicht wissen, wo sich ihr Wahllokal befindet, erhalten unter der Telefonnummer (05 31) 470-4114 Auskunft. Umfassend informiert auch das Internet unter www.braunschweig.de/meinewahl zu den Braunschweiger Wahllokalen.
Wahllokaländerungen
Wie schon zur vergangenen Bundestagswahl gelten auch zur Landtagswahl einige Änderungen bei den Wahllokalen:
Veltenhof -Wahlbezirke 322-01 und 322-02: alt: Grundschule Veltenhof, neu: Kindertagesstätte Veltenhof; Der Wahlraum ist jetzt rollstuhlgerecht mit Hilfe erreichbar.
Bereich Rudolfplatz/Sackring - Wahlbezirke 310-21 und 310-22:alt: Gymnasium Hoffmann-von-Fallersleben Schule, neu: Förderschule Oswald-Berkhan-Schule; Der Wahlraum ist jetzt rollstuhlgerecht erreichbar.
Bereich Giersberg - Wahlbezirk 120-22:alt: BBS V – Gebäude E, neu: BBS V – Gebäude A; Der Wahlraum ist nicht rollstuhlgerecht erreichbar.
Alle Wahlberechtigten finden aktuelle Angaben zum Wahllokal auf ihren Benachrichtigungen. Die dortigen Angaben zum Wahllokal sollten unbedingt beachtet werden.
Nicht barrierefreie Wahllokale beachten
Bereits mit den Wahlbenachrichtigungen sind Wahlberechtigte darauf hingewiesen worden, wie ihr Wahllokal baulich gestaltet ist. Nicht alle Wahllokale haben einen rollstuhlgerechten Zugang. Vereinzelt sind auch nur Nebeneingänge stufenlos erreichbar.
Wer auf einen rollstuhlgerechten Zugang zum Wahllokal angewiesen ist, hat noch bis Freitag, 13. Oktober, 13 Uhr, die Möglichkeit, vorab in der Wahlzentrale in der Reichsstraße Briefwahl zu beantragen. Der Zugang zur Briefwahlzentrale ist „rollstuhlgerecht mit Hilfe“. Alle Briefwähler können in der Reichsstraße auch sofort vor Ort wählen.
Barrierefreie Stimmzettel mit Stimmzettelschablonen
In Braunschweig werden alle Stimmzettel zu dieser Landtagswahl eine abgeschnittene rechte obere Ecke haben. Die abgeschnittene Ecke ersetzt das von früheren Wahlen bekannte Loch oben rechts. Dies ist keine „Entwertung“ eines Stimmzettels, sondern wichtig für die Nutzung einer Stimmzettelschablone. Die Blindenverbände bieten passende Stimmzettelschablonen auch für die Braunschweiger Wahlkreise an. Jeder Blinde oder Sehbehinderte kann sie dort anfordern, Telefonnummer (05 11) 5104-226.
Die abgeschnittene Ecke ist für das passgenaue Einlegen in die Wahlschablone notwendig. Damit haben dann auch Sehbehinderte die Möglichkeit, ihr Wahlrecht ohne fremde Hilfe „barrierefrei“ unter Wahrung des Wahlgeheimnisses auszuüben. Die Stimmzettelschablonen sind ausschließlich über die Blindenverbände zu beziehen. In den Wahllokalen werden keine Schablonen vorgehalten.
Wie geht das? – Wählen mit einem Stimmzettel zur Landtagswahl
Es erscheint einfach, hat so manches Mal aber auch seine Tücken. Fragen wie „Kann ich beim Wählen etwas falsch machen? Wohin sollen die Wahlkreuze? Kann ich meine Wahlentscheidung noch in der Wahlkabine berichtigen und bleibt dann der Stimmzettel gültig?“ beantwortet der interaktive Stimmzettel auf den Internetseiten des Braunschweiger Wahlamtes unter www.braunschweig.de/landtagswahl/stimmzettel.html
Amtliche repräsentative Wahlstatistik in ausgewählten Wahllokalen
In den Wahlbezirken 112-31 und 112-32 (IGS Querum), 112-54 (Grundschule Gliesmarode), 113-02 und 113-03 (Grundschule Hondelage), 120-11 (Grundschule Bültenweg), 120-12 (Grundschule Heinrichstraße), 120-33 (Grundschule Comeniusstraße), 212-04 (Grundschule Heidberg), 221-13 und 221-14 (Grundschule Ilmenaustraße), 221-23 (Realschule LebenLernen), 310-44 (Begegnungsstätte Frankfurter Straße) und 323-11 (Gemeinschaftshaus Thune) werden wie schon zur Bundestagswahl den Wählerinnen und Wählern am Sonntag Stimmzettel ausgehändigt, die eine Kennzeichnung nach dem Geschlecht und einer Altersgruppe tragen. Die Wahlbezirke wurden so ausgesucht, dass trotz dieser Besonderheit der Stimmzettel keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen möglich sind. In den betroffenen Wahlbezirken dürfen nur repräsentativ gekennzeichnete Stimmzettel verwendet werden.
Die Grundlagen dieser amtlichen repräsentativen Wahlstatistik erläutert ein Faltblatt, das in den genannten Wahllokalen für interessierte Wähler bereitliegt. Informationen sind auch im Wahlamt unter der Telefonnummer (05 31) 470-4114 und im Internet unter www.braunschweig.de zu erhalten.
Wählerbefragungen von Forschungsinstituten am Wahlsonntag
Am Sonntagabend werden ARD und ZDF ab 18 Uhr ihre ersten Wahlprognosen vorlegen. Dort vorgestellten Zahlen liegen auch sogenannte Wählernachbefragungen in Braunschweiger Wahllokalen zugrunde. Wählerbefragungen der Wahlforschungsinstitute Infratest dimap und Forschungsgruppe Wahlen werden zur Landtagswahl in insgesamt neun Braunschweiger Wahlbezirken durchgeführt (120-34 Grundschule Comeniusstraße, 120-37 Christophorusschule; 131-13 Gymnasium Martino-Katharineum, 132-03 Begegnungsstätte Böcklerstraße, 213-42 Bürgerhaus Mascherode, 221-11 Grundschule Ilmenaustraße, 310-43 Hauptschule Sophienstraße, 323-22 Lessinggymnasium Wenden, 332-01 Grundschule Schunteraue). Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Teilnahme an den Befragungen der Wahlforschungsinstitute freiwillig ist.
Braunschweiger Wahlergebnisse im Internet
Unter der Internet-Adresse: www.braunschweig.de/wahlergebnis können am Sonntag die laufend eintreffenden Wahlergebnisse aus den Wahllokalen am Internetbildschirm live verfolgt werden. Die Wahlleitung rechnet mit ersten Ergebnissen aus den Wahlbezirken gegen 19 Uhr. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird bis 22 Uhr erwartet.
Aktuelle Informationen aus erster Hand, Hochrechnungen, Analysen und Berichte gibt es am Wahlabend auch wieder bei einer öffentlichen Ergebnispräsentation im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Einlass ist ab 17.30 Uhr. Erste Hochrechnungen der städtischen Wahlforscher zu den drei Braunschweiger Wahlkreisen werden voraussichtlich ab etwa 19.30 Uhr im Rathaus vorgestellt.
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der gemeinsame Wahlausschuss für die Wahlkreise 1, 2 und 3 unter Vorsitz von Kreiswahlleiter Claus Ruppert wird am Donnerstag, 19. Oktober, um 12 Uhr zusammenkommen, um die Wahlergebnisse endgültig festzustellen. Die öffentliche Sitzung, zu der jedermann Zutritt hat, findet im Wahlamt, Saal im Erdgeschoss, Reichsstraße 3, statt.
Zentrale telefonische Wahlauskunft: Für organisatorische Fragen rund um die Wahlen in Braunschweig ist die zentrale Wahlauskunft unter der Telefonnummer (05 31) 470-4114 erreichbar.
Eine Übersicht aller Kandidaten für Braunschweig mit persönlichen Interviews gibt in der Rubrik "Landtagswahl 2017".
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