Letzter Prozess-Tag: Todesfahrer von Halchter schrieb Brief an Witwer

von André Ehlers




Braunschweig. Am dritten und letzten Prozess-Tag gegen den Todesfahrer von Halchter hielten Staatsanwaltschaft und Anwältin im Landgericht ihre Plädoyers. Dabei kam heraus: Der Angeklagte, der derzeit in der JVA Wolfenbüttel einsitzt, hat einen Brief an den Ehemann des Unfall-Opfers geschrieben. Denis Z. hatte Ramona K. am 4. März 2013 auf der Flucht vor der Polizei in Halchter überfahren. Die Mutter von zwei Kindern war auf der Stelle tot. (BraunschweigHeute.de berichtete).

Was in dem Brief an den Witwer steht, blieb geheim. Fest steht nur, Klaus K. hat das Schreiben, welches die Anwälte zugestellt hatten, gelesen. Auf eine Nebenklage verzichtete der Ehemann, blieb dem Prozess jedoch fern.

Denis Z. wiederholte vor Gericht  nochmals, dass ihm der Tod der Frau sehr leid tut und er das Geschehen gerne rückgängig machen wollen würde.

4 Jahre und 9 Monate Haft gefordert


Zuvor hatte Oberstaatsanwältin Kirsten Böök  dem 33-Jährigen ins Gewissen geredet. Er neige dazu, Verantwortung für sein Handeln anderen in die Schuhe zu schieben. Letztendlich sei jedoch er allein für den Tod von Ramona K. verantwortlich. Am Ende fordert sie 4 Jahre und 9 Monate Haft. Diese würde ab 2019 greifen. So lange dauert die aktuelle Gefängnis-Strafe von Denis Z.

Anwältin, Gabriele Rieke, kennt ihren Mandanten bereits seit gut 14 Jahren. In ihrem Plädoyer weist sie immer wieder auf dessen Drogen-Sucht hin. Gleichzeitig stellt sie aber auch klar, dass an der Schuld von Denis Z. kein Zweifel besteht. Rieke hält 3 Jahre und 10 Monate für angenmessen.

Versicherung des Witwers zahlte nicht


Am Nachmittag will Richterin Gerstin Dreyer das Urteil sprechen. Für die Angehörigen bedeutet das Ende des Prozesses die Chance, das tragische Geschehen abschließend zu verarbeiten. Am Rande wurde bekannt, dass es offenbar Probleme mit der Versicherung gegeben habe. So lange nicht geklärt war, ob die Todesfahrt als Mord zu werten sei, wurden offenbar Zahlungen verweigert. Jetzt, nachdem fest steht, dass es sich um fahrlässige Tötung handelt, müsste der Fall auch für die Versicherung klar sein und die Zahlungen erfolgen.


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