LINKE fordert Aufhebung der Nutzungseinschränkung des Mobil-Tickets


Die Tickets seien erst ab 8:30 Uhr zu nutzen. Die Linke will, dass dies geändert wird. Symbolfoto: Pixabay
Die Tickets seien erst ab 8:30 Uhr zu nutzen. Die Linke will, dass dies geändert wird. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Braunschweig. Arbeiten und dennoch kaum Geld zum Leben, für viele Menschen gehört das zu ihrem Lebensalltag. Damit diese Menschen mit geringem Einkommen wenigstens den öffentlichen Nahverkehr nutzen können, wurde das Mobilticket eingeführt. Dieses sei jedoch erst ab 8:30 Uhr nutzbar und somit für viele Geringverdiener nutzlos, wie die Linke nun in einer Pressemitteilung kritisierte. Sie fordert die Aufhebung der Nutzungseinschränkung für das Mobilticket.


„Häufig müssen Geringverdiener weit vor 8:30 Uhr auf der Arbeit erscheinen. Sie können also das Angebot des Mobiltickets gar nicht nutzen und müssen den regulären, relativ hohen Fahrpreis zahlen. Diese Lebens-Realität scheint vielen Ausschussmitgliedern wohl unbekannt zu sein“, so die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion Gisela Ohnesorge. Der Antrag der Linksfraktion, Nutzungseinschränkungen des Mobil-Tickets aufzuheben, sei von einer Mehrheit aus SPD, CDU und AFD im Sozialausschuss abgelehnt worden. Die endgültige Entscheidung werde bei der nächsten Ratssitzung am 17. November gefällt.

Leistungsberechtigte nach SGB II und XII, Asylbewerberinnen und –bewerber sowie Geringverdienerinnen und –verdiener könnten den Braunschweig Pass und somit für 15 Euro im Monat das Braunschweig-Mobil-Ticket erhalten. Die Nutzung sei aber deutlich eingeschränkt, da mit diesem Ticket erst ab 8:30 Uhr gefahren werden dürfe.

Kosten seien nur vorgeschoben


„Wie so häufig wird mal wieder das Kostenargument vorgeschoben“, kritisiert Ohnesorge weiter. „Die von der Verkehrs GmbH angeführten Kosten, die durch eine Ausweitung der Nutzungszeit entstünden, sind reine Schätzwerte. Erfahrungen aus anderen Kommunen machen deutlich, dass Nutzungseinschränkungen des Mobil-Tickets zu keiner Ergebnisverbesserung der Verkehrsbetriebe beitragen. Umgekehrt eine Aufhebung der Einschränkungen also keine übermäßige Belastung darstellen würde. Das erklärte Ziel des „Braunschweig Passes“, Leistungsberechtigte und Geringverdiener zu entlasten, damit diese am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, gerate mit diesen einschränkenden Bestimmungen in den Hintergrund", bringt Ohnesorge die Situation auf den Punkt.


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