Mascheroder und Rautheimer Holz sollen Naturschutzgebiet werden


Symbolfoto: pixabay
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Braunschweig. Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat vor, die Waldgebiete Mascheroder und Rautheimer Holz unter Naturschutz zu stellen. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt, den der Stadtbezirksrat Südstadt-Rautheim-Mascherode bereits mehrheitlich befürwortet hat. Darüber informiert die Stadt in einer Pressmitteilung.


In rund zweijähriger Vorbereitungszeit betrieb die Verwaltung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erheblichen Aufwand, um die Bürgerinnen und Bürger und alle Akteure, die durch die geplante Naturschutzgebietsverordnung potenziell berührt werden könnten, in das Verfahren miteinzubeziehen.

"Wir haben einen guten Kompromiss gefunden. Die Regelungen, die wir vorgelegt haben, ermöglichen einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem berechtigten Nutzungs- und Erholungsinteresse der Bürger auf der einen Seite und den Belangen des Naturschutzes auf der anderen Seite", fasst Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer das Ergebnis zusammen. "Die ordnungsgemäße Nutzung des Gebiets durch die Forstwirtschaft ist sichergestellt, und auch als Naherholungsgebiet zum Spazierengehen stehen Mascheroder und Rautheimer Holz weiterhin zur Verfügung. Für Kinder wollen wir sogar einen besonderen Naturerfahrungsbedarf schaffen, und für die Sportler und Kleinkaliberschützen gibt es keinerlei Einschränkungen."

Das Mascheroder und Rautheimer Holz, ein 155 Hektar großes Waldgebiet, das halbringförmig den nördlichen und Abschnitte des westlichen und östlichen Teils von Mascherode umschließt, ist derzeit Landschaftsschutzgebiet. Die Schutzgebietsverordnung von 1969 bietet lediglich rudimentären Schutz. Weil es sich um hochwertige alte Waldbestände handelt und zudem die EU dem überwiegenden Teil (120 Hektar) des Gebiets von den Status Flora-Fauna-Habitat (FFH) verlieh, wurde eine angemessene Sicherung erforderlich. Dazu brachte die Verwaltung ein umfangreiches Verfahren in Gang.

Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung wurde bereits im Vorfeld (2016) mit dem Niedersächsischen Forstamt sowie den Forstgenossenschaften Mascherode und Rautheim erörtert. Aufgrund der von dort vorgebrachten Einwendungen fand eine erste Überarbeitung des Entwurfs der Schutzgebietsverordnung statt.

Anhand dieses überarbeiteten Entwurfs erfolgte Anfang 2017 die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie der Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege. Im Anschluss fand im September 2017 die öffentliche Auslegung statt, im Rahmen derer jede Bürgerin und jeder Bürger Anregungen und Bedenken vorbringen konnte. Darüber hinaus gab es am 15. März 2018 eine öffentliche Informationsveranstaltung, bei der umfassend auf sämtliche Fragen der Öffentlichkeit eingegangen wurde.

Naturerfahrungsbereich vorgesehen


Ferner ist der Entwurf der Verordnung mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abgestimmt und wurde zusätzlich dem niedersächsischen Umweltministerium vorgelegt. Die beiden Forstgenossenschaften sowie der Revierförster begrüßen den Entwurf der Verordnung in der vorliegenden Form, nachdem insbesondere zur Eichenverjüngung zur erforderlichen Habitatbaumanzahl Regelungen gefunden wurden, die sowohl eine Bewirtschaftung wie auch die naturschutzfachlichen Anforderungen hinreichend sicherstellen (Hinweis der Stadt Braunschweig: Aussage gilt für Forstgenossenschaft Rautheim nicht mehr uneingeschränkt).

Die Verwaltung hat in enger Abstimmung mit dem NLWKN geprüft, wie die bisherigen Nutzungen des Waldgebietes (u. a. von Kindern zum Spielen, insbesondere in den Randbereichen der Wege) im Einklang mit den Erhaltungszielen sowie dem Schutzzweck der beab­sichtigten Schutzgebietsausweisung möglichst fortgeführt werden können. Als Ergebnis dieser Prüfung ist u. a. ein Naturerfahrungsbereich vorgesehen, in dem insbesondere Kindern weiterhin das Betreten des geplanten Naturschutzgebietes uneingeschränkt möglich bleiben soll. Ferner ist in der geplanten Verordnung vorgesehen, das Betreten des Wegeseitenraumes an siedlungsnahen Wegen sowie des gesamten Raums zwischen diesen Wegen und der Siedlung freizustellen. Weiterhin soll im Rahmen des wichtigen Aspekts der Umweltbildung sogar das Betreten des gesamten Gebietes zur wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie In­formation und Bildung - mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde - möglich bleiben.

Über ein das Waldgebiet erschließendes Netz von bereits bestehenden Wegen bzw. Trampelpfaden (Wegekonzept), welches in der anliegenden Karte dargestellt ist, ist auch das Begehen des Waldgebietes, insbesondere zur Erholungsnutzung, weiterhin möglich. Für die Nutzer der Sportanlage des TV Mascherode sowie des Schießstandes des Kleinkaliberschützenvereins Mascherode sind zudem keine Einschränkungen zu befürchten, da diese im Mascheroder Holz nicht Bestandteil des Naturschutzgebietes werden sollen. Vielmehr werden die Anlagen der beiden Vereine erstmalig von jedweder Schutzgebietsüberlagerung ausgenommen. Auch die Flutlichtnutzung kann im bisherigen Rahmen uneingeschränkt weiterhin erfolgen.


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