Braunschweig. Auf die gleichgeschlechtlichen Ampelmännchen sollen nun bunte Zebrastreifen folgen, zumindest wenn es nach einem gemeinsamen Antrag von BIBS, SPD und Grüne im Rat der Stadt Braunschweig geht. Mit dieser und weiteren Aktivitäten zum diesjährigen Sommerlochfestival könnte die Stadt so ein Zeichen für Vielfalt und Weltoffenheit setzen, meinen die Fraktionen.
In den vergangenen Jahren beteiligte sich die Stadt Braunschweig am Sommerlochfestival, indem die Regenbogenflagge vor dem Rathaus und an den fünf Flaggenmasten am Bahnhof gehisst wurde. Um noch stärker als bisher deutlich zu machen, dass Braunschweig eine bunte und offene Stadt ist, sollte die Stadt ihr bisheriges Engagement beim Sommerlochfestival deutlich ausweiten, meinen die Fraktionen und haben auch gleich einige Vorschläge in petto.
Bunt, bunter, am buntesten
So könnten beispielsweise bunte Zebrastreifen auf den Straßen der Stadt entstehen. Außerdem könnte ein in Regenbogenfarben illuminierter Löwe beispielsweise an die Fassaden von Schloss, Dom und Theater geworfen werden. Auch das Stadion sollte bunt werden. Überdies sollte sie ihre Teilnahme an der Demo ausweiten und sich mit einem Redebeitrag an der Kundgebung beteiligen. Weitere Möglichkeiten wären das Schalten einer Anzeige im Magazin des CSD oder gehisste Regenbogenfahnen in der Dankwardstraße in der Weihnachtszeit.
Die dafür benötigten Mittel sollen aus dem gerade aufgestockten Budget der Stadtmarketing GmbH finanziert werden. Die Stadt hatte mitgeteilt, dass sie die Werbeaktivitäten des Stadtmarketings für Braunschweiger Veranstaltungen ausbauen möchte, indem sie die Stadtmarketing GmbH mit zusätzlichen 250.000 Euro ausstattet.
Zebrastreifen müssen weiß bleiben
Wie die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme zu dem Antrag betont, unterstützen Stadt und Stadtmarketing das Sommerlochfestival bereits. So habe das Stadtmarketing für das Sommerlochfestival die Kommunikation mit umfassenden Kommunikationsmaßnahmen in den Bereichen Social Media und Internet sowie mit Pressearbeit begleitet. Auch 2022 sei eine Unterstützung dieser Art möglich. Möglich sei auch die Belegung der neun mobilen Großflächen der Braunschweig Stadtmarketing an den Einfallstraßen Braunschweigs mit Plakatmotiven. Details zur Ausgestaltung der Unterstützung und konkrete Bedarfe sollten jedoch vorrangig seitens der Veranstalter aufgezeigt und mit diesen abgestimmt werden, um zielgerichtet weitere Zeichen für Vielfalt zu setzen.
Die Stadt unterstütze zudem regelmäßig innovative Entwicklungen im Straßenraum - unter anderem mit der Installation von gleichgeschlechtlichen Paaren an den grünen Signalen der Fußgänger-Ampeln über den Bohlweg vor dem Schloss deutlich. Eine Umgestaltung von Zebrastreifen sei jedoch nicht möglich, erklärt die Verwaltung. Hier müsse man sich an die Straßenverkehrsordnung mit ihren Verwaltungsvorschriften halten. Danach dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden. Bei der Markierung des Fußgängerüberweges handelt es sich um das Verkehrszeichen 293, das entsprechend seinem Muster ausschließlich in weiß - und nur als vorübergehend gültige Markierungen in gelb - verwendet werden darf. Eine bunte Markierung von Fußgängerüberwegen sei daher - auch temporär - unzulässig. Die Verwaltung sei nicht berechtigt, eine solche Markierung anzuordnen oder zuzulassen.
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