Nach Messerattacke auf Ex-Geliebte: Mann muss zehn Jahre hinter Gitter

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten abgewiesen und das Urteil für rechtskräftig erklärt.

Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv | Foto: Thorsten Raedlein

Braunschweig. Wie das Landgericht am Dienstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof nun das Urteil gegen einen Mann für rechtskräftig erklärt, der wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Geliebten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt worden war.


Der BGH bestätigte nunmehr das Urteil der 9. Strafkammer des Landgerichts wegen versuchten Mordes einer Frau in Braunschweiger Innenstadt im September 2019 und die Revision des Angeklagten abgewiesen. Am 20. März war der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Die Kammer hatte das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht, teilte das Landgericht mit.

Der Angeklagte hatte in einer Bar in der Friedrich-Wilhelm-Straße in Braunschweig am 22. September 2019 eine Bekannte, beziehungsweise zeitweilige Geliebte, die ihn zuvor angezeigt und für einige Tage in Untersuchungshaft gebracht hatte, mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Damit habe sich der Angeklagte für die vermeintlich ungerechtfertigte Anzeige seiner Bekannten rächen wollen, so das Gericht.


mehr News aus Braunschweig