Braunschweig. Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag mehrheitlich einem Antrag der BIBS-Fraktion zugestimmt, die Nutzung von Laubbläsern einzuschränken. Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise verzichteten die Ratsabgeordneten auf Redebeiträge. Uns erreichten aber Stellungnahmen der BIBS und der FDP per E-Mail.
Die Verwaltung soll nun prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Einsatz von Laubbläsern, vor allem für den privaten Bereich und zum Beispiel für Hausmeisterdienste, einzuschränken. Dafür soll auch mit der Stadt Graz in Österreich Kontakt aufgenommen werden, um in Erfahrung zu bringen, wie sich das Verbot von Laubbläsern mit einschlägigen EU-Regelungen vereinbaren lasse. Letztlich soll eine Verordnung zur Beschränkung der Nutzung von Laubbläsern entworfen und dem Grünflächenausschuss vorgestellt werden.
Außerdem soll die Verwaltung prüfen, wie die mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubbläser und andere, besonders lärmerzeugende Geräte wie zum Beispiel Motorsägen des Fachbereiches Stadtgrün und Sport sowie anderer Verwaltungsbereiche durch leisere akkubetriebene Geräte ersetzt werden können und was dies kosten würde.
"Mit dem Ferrari durch den Garten"
„Durch unsere Initiative konnten wir Rat und Verwaltung zumindest zu einem kleinen ersten Schritt in die richtige Richtung bewegen“, erklärt BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs. „Sicherlich hätten wir uns ein rigoroses Laubbläserverbot gewünscht, aber hier sind bei den Verantwortlichen noch sehr dicke Bretter zu bohren.“ „Jetzt ist die Verwaltung am Zuge, wie vom Bund vorgeschlagen, konkrete Bestimmungen festzulegen, wann Laubbläser verwendet werden dürfen und - vor allem – wann nicht“, so Wolfgang Büchs. Nach Berechnung des Umweltbundesamtes (UBA) stoße ein Laubbläser mit Zweitaktmotor pro Stunde bis zu 270 Gramm unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus. Das entspreche der 200-fachen Menge eines Autos mit geregeltem Katalysator. "Sinnbildlich ist das so, als würde man mit einem Ferrari durch den Garten fahren," so Wolfgang Büchs.
"Zu viele Eingriffe ins Privateigentum"
Die FDP-Fraktion bedauert dagegen den Beschluss. „Der Antrag geht in die falsche Richtung", befindet Ratsherr Mathias Möller als Vertreter im Grünflächenausschuss. "Wir diskutieren immer wieder in Braunschweig Themen, die uns zu sehr in das Privateigentum eingreifen: Verbot von Schottergärten, Baumschutzsatzungen, jetzt Laubbläser. Aus unserer Sicht können Bürger selbstständig entscheiden und bewerten, was sie auf ihren eigenen Grundstücken tun oder eben nicht tun wollen. Aufklärung ist da der richtige Weg, Verboten stehen wir an der Stelle kritisch gegenüber.“
Auch die CDU-Fraktion hat gegen den Antrag gestimmt. In erster Linie komme das Veto aus rechtlichen Überlegungen. Denn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schreibe auf seiner Internetseite eigentlich für jedermann verständlich: Laubbläser fallen, ähnlich wie etwa Rasenmäher oder Kettensägen, unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Ihr Gebrauch unterliege besonderen Auflagen und Regeln, wie zum Beispiel die Einhaltung von Ruhezeiten. Ein Verbot von Laubbläsern sei aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.
"Unnötige und unsinnige Belastung der Verwaltung"
„Die Kommunen regeln also, wann und nicht ob Laubbläser benutzt werden dürfen. Grundsätzlich gibt es dafür bestehende und bewährte Regeln, für die wir keinen Änderungsbedarf erkennen können. Wir sehen in dem Antrag der BIBS erneut den unverständlichen Versuch, die Bürgerinnen und Bürger weiter zu gängeln und durch Verbote einzuschränken. Ich bin überrascht und enttäuscht, dass sich die SPD zu einer Zustimmung zu solch einem Antrag hat hinreißen lassen, obwohl sie zwischenzeitlich geneigt war, ihn mit uns gemeinsam abzulehnen“, kritisiert Heidemarie Mundlos, Sprecherin der CDU-Fraktion im Grünflächenausschuss. Erstaunlicherweise habe auch Oberbürgermeister Ulrich Markurth (SPD) dem BIBS-Antrag zugestimmt. Der geforderte Prüfantrag an die Stadt stelle aus Sicht der CDU-Ratsfraktion erneut lediglich eine unnötige und unsinnige Belastung der Verwaltung durch die BIBS dar, weil ein Verbot aufgrund der vorliegenden Gesetzeslage schlicht nicht möglich sei.
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