Braunschweig. Neun Mitarbeiter des Zentralen Ordnungsdienstes der Stadt Braunschweig und fünf Polizeibeamte kontrollierten am Dienstagnachmittag das verbotene Befahren der Fußgängerzone durch Radfahrer in der Innenstadt.
Zwischen 14 und 16 wurden dabei im Bereich der Schuhstraße 105 Verstöße festgestellt und mit jeweils 15 Euro Verwarngeld geahndet.
Während die betroffenen Radler nicht immer einsichtig waren, begrüßten die Fußgänger die Aktion. Derartige Kontrollen werden fortgeführt. Wie die Nutzung der Fußgängerzone für Radfahrer möglich ist, kann auf der Internetseite der Stadt Braunschweig eingesehen werden.
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