Schlichterspruch: Markurth begrüßt Einigungsvorschlag


Der Schlichterspruch würde die Stadt im Jahr wohl rund 900.000 Euro kosten. Ulrich Markurth äußerte sich zu den Vorschlägen. Foto: Jörg Scheiber
Der Schlichterspruch würde die Stadt im Jahr wohl rund 900.000 Euro kosten. Ulrich Markurth äußerte sich zu den Vorschlägen. Foto: Jörg Scheiber | Foto: Joerg Scheibe



Braunschweig. Oberbürgermeister Ulrich Markurth hat begrüßt, dass die Schlichter in der Tarifauseinandersetzung zu den Erzieher-Gehältern einen Vorschlag vorgelegt haben. „Angesichts der Belastungen, denen Kinder und Eltern in den langen Wochen des Streiks ausgesetzt waren, ist alles, was die Verhandlungen voranbringt und weitere Arbeitsniederlegungen verhindert, eine positive Entwicklung“, so Markurth. Der Schlichterspruch zeige eine deutliche Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes, auch wenn sicher nicht alle Erwartungen erfüllt würden.

Allerdings sehe er die finanziellen Auswirkungen des jetzt vorgeschlagenen Kompromisses nicht ohne Sorge. Nach ersten überschlägigen Berechnungen würde dieser für die Personalkosten der Stadt Braunschweig in 2015 knapp 0,5 Millionen Euro zusätzlich bedeuten. Dies werde durch die im Streik eingesparten Gehaltszahlungen (ca. 600.000 Euro) aufgewogen. Dauerhaft sei ab 2016 jährlich von einem Mehraufwand von knapp 900.000 Euro auszugehen. Die Stadt werde im Weiteren ihre Pauschalförderung für die Kitagruppen der freien Träger entsprechend anzupassen haben. Diese Ausgaben könnten derzeit aber noch nicht genau beziffert werden.

Markurth verwies in diesem Zusammenhang auf die städtischen Leistungen zur Kinderbetreuung, die in den vergangenen Jahren ausgeweitet wurden. Die Braunschweiger Kitas böten flexible Betreuungsmöglichkeiten, die weit über den Rechtsanspruch von vier Stunden hinausgehen und auch Randzeitenbetreuungen umfassen. Damit werde auch der Anforderung der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen.

Zusätzlich würden über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus erhebliche Finanzmittel für qualitätssteigernde Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel für die Einrichtung von Familienzentren. Regelkindertagesstätten in Stadtteilen mit besonderem Förderbedarf erhielten zusätzliche Mittel, um Kinder besser individuell fördern und Eltern unterstützen zu können. Schließlich böten die Offenen Ganztagsgrundschulen nach dem Braunschweiger Modell deutlich mehr, als nach dem Standard des Landes notwendig wäre: Eine verlässliche Betreuung wird an fünf Tagen der Woche, in einigen Einrichtungen sogar bis 17 Uhr angeboten, in den Schulferien gibt es eine Ganztagsbetreuung.

Markurth stellte erneut klar, dass er die Forderungen der Erzieherinnen und Erzieher nach größerer Wertschätzung für ihre Arbeit sowie nach einer veränderten, höheren Eingruppierung grundsätzlich für gerechtfertigt halte, weil sich auch die Anforderungen erhöht hätten. Wenn die Erzieherinnen und Erzieher nicht mehr nur Betreuungs- sondern viel mehr Bildungsaufgaben zu meistern hätten, müsse sich dies aber künftig nicht nur in der Bezahlung, sondern auch in der Ausbildung widerspiegeln. Vor allem sei für die Finanzierung der Bund in der Pflicht. Bildung sei keine rein kommunale Aufgabe. Deshalb müssten für die nun anfallenden höheren Kosten Bund und Länder den Kommunen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Entsprechende Signale der Bundesebene seien den Medien bereits zu entnehmen gewesen. Dem sollten jetzt auch Taten folgen, unterstrich Markurth.


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