Region. Am heutigen Pfingstmontag und auch in den kommenden Tagen soll das Thermometer auf sommerliche Temperaturen ansteigen. Was viele Menschen freut, ist für manche Tiere nicht unbedingt schön - sie gehören nämlich nicht zu den „Sonnenanbetern“. Hunde können sich beispielsweise im Unterschied zum Menschen nicht durch Schwitzen über die Haut abkühlen. Und so wird ein überhitztes Auto schnell zur Todesfalle. Da viele Tierhalter dieses Risiko nach wie vor unterschätzen, warnt die Tierschutzorganisation TASSO e.V. vor den Gefahren und gibt Tipps für den Notfall.
„Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass bereits bei einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius wenige Minuten ausreichen, um das Auto in einen Backofen auf vier Rädern zu verwandeln. Selbst wenn der Wagen im Schatten steht oder die Fenster einen Spalt geöffnet sind, besteht Lebensgefahr für den Vierbeiner“, sagt Dr. Laura Witting, Tierärztin und Referentin Tierschutz bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Sie weist darauf hin, dass Hunde ihre Körpertemperatur anders regulieren als wir Menschen. Hunde besitzen nur sehr wenige Schweißdrüsen und senken ihre Körpertemperatur über das Hecheln. Über die dabei entstehende Verdunstungskälte kühlen sie sich ab, verlieren aber auch viel Flüssigkeit, die dringend ersetzt werden muss. „Schafft es der Hund nicht, seine Temperatur durch Hecheln zu regulieren – etwa bei zunehmender Hitze oder großer Anstrengung – steigt seine Körpertemperatur weiter an. Ab einer Körpertemperatur von 41 Grad Celsius spricht man beim Hund von einem Hitzschlag. Dabei verändern sich die Proteine im Körper und lebenswichtige Organe können versagen“, sagt Witting.
Nicht wegsehen!
Einen Hund bei Hitze im Auto zurückzulassen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Wer an warmen Tagen ein Tier in einem geparkten Auto entdeckt, sollte nicht wegsehen. Zeigt der Hund Stresssymptome, sollte zunächst versucht werden, die Halterin oder den Halter ausfindig zu machen. Bleibt das erfolglos, sollten umgehend Polizei oder Feuerwehr informiert werden.
Erste Notfallversorgung
Bei einem Hitzschlag können Symptome wie extremes Hecheln, veränderte Schleimhäute, Herzrasen, Krampfanfälle, Erbrechen, Durchfall oder Bewusstseinsstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit auftreten. Jetzt zählt jede Minute. Dr. Laura Witting erklärt, welche Sofortmaßnahmen bei solch einem Notfall wichtig sind:
Zunächst sollte der Hund umgehend an einen schattigen Ort gebracht werden und aktiv gekühlt, also mit kühlem Wasser übergossen werden – bis er vollständig durchnässt ist.
• Wasser anbieten, ohne den Hund jedoch zum Trinken zu zwingen.
• Für zusätzliche Luftzirkulation sorgen, zum Beispiel durch Luftzufächeln.
• Dem Tier etwas Zeit geben, damit sich Atmung und Kreislauf beruhigen können.
• Anschließend schnellstmöglich eine Tierarztpraxis oder Tierklinik aufsuchen.
Aktuelle Studien zeigen, dass beim Hitzschlag die sofortige aktive Kühlung des Hundes mit Wasser seine Überlebenschancen deutlich verbessert. Achtung: „Der Hund darf auf keinen Fall in ein nasses Handtuch gewickelt werden oder in einer Transportbox transportiert werden. Hier könnte es erneut zum Hitzestau kommen. Stattdessen sollte während der Fahrt für zusätzliche Kühlung gesorgt werden, etwa durch geöffnete Fenster“, betont Witting. Auch wenn sich der Hund nach einiger Zeit zu erholen scheint, ist eine tierärztliche Untersuchung unbedingt erforderlich – je nach Zustand benötigt der Hund Infusionen, Medikamente oder Sauerstoffversorgung.
Rechtliche Tipps – Hund aus Auto befreien
Wenn ein Hund im Auto in akuter Not ist, kann sein Leben von der richtigen Reaktion abhängen. Die Feuerwehr oder die Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen. Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, sich für das Leben des Tieres einzusetzen. Für das Verhalten in einem solchen Ernstfall gibt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Gianna Chiappa Tipps:
• Versuchen Sie zunächst, den Halter zu finden. Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz o. ä., lassen Sie den Halter oder die Halterin ausrufen.
• Ist der Halter nicht zu finden und besteht akute Lebensgefahr für den Hund, rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr (Achtung: Wenden Sie sich zunächst an die örtliche Dienststelle und nicht an die Notrufnummer der Polizei).
• Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
• Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos, wenn das möglich ist. Dokumentieren Sie den von Ihnen wahrgenommenen Zustand des Tieres und auch, wenn sich dieser Ihrer Wahrnehmung nach verschlechtert.
• Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
• Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Auch wenn Sie gerne helfen möchten, wenn ein Hund im Auto leidet: Sie dürfen das Tier nicht einfach auf eigene Faust befreien. Nur dann, wenn die Situation akut lebensbedrohlich ist – das Tier beispielsweise bereits deutliche Atemnot zeigt, taumelt oder sogar besinnungslos ist – und Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie wirklich nicht länger auf das Eintreffen von Polizei oder Feuerwehr warten können, dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dabei sollten Sie aber zunächst prüfen, ob ein Fenster oder eine Tür offen ist. Ist das nicht der Fall, gilt es im weiteren Verlauf äußerste Vorsicht walten zu lassen. Wenn es unumgänglich ist, fremdes Eigentum zu beschädigen, sollte die mildeste möglicher Maßnahmen ergriffen werden und der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Schlagen Sie weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster ein.
Mögliche Strafanzeige
Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin Strafanzeige gegen Sie wegen Sachbeschädigung erstattet. Wenn Ihr Eingreifen jedoch objektiv das letzte Mittel zur Rettung des Hundelebens war und keine andere Möglichkeit zur Rettung des Tieres bestand, können Sie sich auf den rechtfertigenden Notstand nach §34 StGB und §228 BGB berufen, sollte der Halter versuchen, Sie in die Verantwortung zu nehmen.
Daher ist es so wichtig, dass Sie vor Ort Daten gesammelt und den Zustand des Tieres dokumentiert haben und auch, dass Sie Zeugen mit Kontaktdaten für den Vorfall benennen können und vorab die Polizei verständigt haben.

