Schneller zum Geld: Hartz 4-Antrag jetzt auch online möglich

Wie das Jobcenter mitteilte, kann ein ALG II-Antrag jetzt auch bequem von zu Hause gestellt werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Seit dem 29. November 2022 ermöglicht der neu eingeführte digitale Hauptantrag allen Braunschweigern, ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II zeit- und ortsunabhängig elektronisch zu stellen. Dies teilte das Jobcenter Braunschweig mit.



Einige Anliegen, wie das Mitteilen einer Veränderung oder das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags, könnten Kunden schon seit längerer Zeit bequem online von zu Hause aus erledigen.

Über digitales Kundenprofil


Seit November sei nun ein weiterer, wichtiger Online-Service verfügbar, die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützten die Kunden dabei durchgängig während der gesamten Dateneingabe, die Bedienung sei intuitiv. Alle Antragsdaten und Nachweise beziehungsweise Dokumente könnten direkt vom Smartphone, Tablet oder PC aus hochgeladen werden. Der Online-Antrag spare somit Zeit und Portokosten. Die eingereichten Unterlagen befänden sich dann alle zentral im digitalen Kundenprofil und seien jederzeit einsehbar.

Des Weiteren könnten die Kunden das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation hinterlegen. Dies bedeute eine optimale Vorbereitung auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung.

Katrin Miehe-Scholz, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Braunschweig, betont: „Daher empfehle ich den Kundinnen und Kunden, die Chance zu ergreifen und www.jobcenter.digital einfach auszuprobieren. Damit können die Menschen rund um die Uhr von zu Hause
oder jedem anderen Ort aus ganz bequem unsere Leistungen online beantragen, sowie schnell und direkt mit uns kommunizieren. Alle persönlichen Daten werden sicher und geschützt an uns übermittelt und man spart sich nebenbei viele Wege und Wartezeiten. Abschließend noch der Hinweis, dass Kundinnen und Kunden, die bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, für den bereits bewilligten Zeitraum ab 1. Januar 2023 keinen weiteren, gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellen müssen.“


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