Schütz: Niedersachsen braucht eine vernünftige Wohnungsbaupolitik


Susanne Schütz. Foto: FDP
Susanne Schütz. Foto: FDP | Foto: FDP

Hannover. Die wohnungsbaupolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Landtag Niedersachsen, Susanne Schütz, übt massive Kritik an dem von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Das teilt die Braunschweiger FDP-Landtagsabgeordnete in einer Pressemitteilung mit.


„Die Regierungsfraktionen bringen ein Gesetz auf den Weg, das die Rechte von Wohnungseigentümern massiv einschränkt, ohne sich auf verlässliches Zahlenmaterial stützen zu können. Den Eigentümern wird eine Untervermietung über einen Zeitraum von mehr als acht, beziehungsweise zwölf Wochen untersagt, dabei hat die Landesregierung offenbar gar keinen Überblick darüber, wie groß das Problem in den niedersächsischen Städten überhaupt ist“, so Schütz.

Auch für die besondere Situation auf den niedersächsischen Inseln kann die Landesregierung keine verlässlichen Zahlen vorlegen. „Mit diesem Gesetz verhält es sich, wie mit den berühmten Kanonen, die auf Spatzen gefeuert werden“, sagt Susanne Schütz. „Das Gesetz ist ein weiteres Beispiel dafür, dass es der Landesregierung nur um Symbolpolitik ohne wirklichen Nutzen geht. Das Gesetz ändert nichts an den Wohnungsproblemen in den Großstädten, sondern bestraft Menschen, die sich durch die zeitweise Vermietung ihrer Wohnung ein kleines Zubrot verdienen wollen oder müssen. „Wir Freie Demokraten lehnen diesen Eingriff in die persönliche Freiheit ab. Niedersachsen braucht keine weiteren überflüssigen Gesetze, sondern eine vernunftbasierte Wohnungsbaupolitik.“ Es gelte, bürokratische Hürden beim Neubau von Wohnungen abzubauen. Dazu gehört unter anderem, die Nachverdichtung sowie die Aufstockung von Wohnräumen zu ermöglichen.

Hintergrund: Auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, in der sie Auskunft darüber verlangt, in welchen Städte in Niedersachsen die meisten Inserate über Wohnraumvermietung bei der Plattform AirBnB angeboten werden, kann die Landesregierung keine Zahlen vorlegen. Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort lediglich auf den tatsächlichen Wohnungsbestand in den zehn größten Städten des Landes.


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