Schuldig: Messerstecher zu fünf Jahren Haft verurteilt

von Nick Wenkel


Das Landgericht verurteilte den 35-Jährigen zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe. Symbolfoto: Archiv
Das Landgericht verurteilte den 35-Jährigen zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe. Symbolfoto: Archiv | Foto: Thorsten Raedlein

Braunschweig. Im Prozess gegen den 35-Jährigen, der im Januar vor einer Gaststätte zwei Personen mit einem Messer schwer verletzt haben soll, ist am heutigen Montag am Braunschweiger Landgericht das Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte wurde demnach zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.


„Der Angeklagte ist heute wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden", bestätigt Landgerichtssprecherin Jessica Henrichs gegenüber regionalHeute.de. Das Urteil sei allerdingsnoch nicht rechtskräftig, die Verteidigung habe nun eine Woche lang Zeit Revision einzulegen.

Die Tat


Laut Anklageschrift habe der 35-Jährige am 11. Januar nach einem Streit in einer Gaststätte in Braunschweig versucht, zwei andere Personen mit einem Messerangriff zu töten. Nachdem derWirt diestreitenden Personen aufgefordert haben soll, das Lokal zu verlassen, habe der Mannin der Küche nach einem Messer gesucht und sich anschließend mit einer 20 Zentimeter langen Klinge bewaffnet auf die Straße begeben. Der Verurteiltehabe zunächst versucht, den Sohn des späteren Opfers mit dem Messer in den Bauch zu stechen. Diesem sei es gelungen, auszuweichen. Nachdem der Sohn des Opfers dann allerdings doch zu Boden gegangen sei, habe der Angeklagte ihm einen Messerstich in den Bauch versetzt. Auch dem Vater habe er Schnittverletzungen am Kinn und Bauch hinzugefügt. Der 35-Jährigehabe bei den gezielten Messerstichen billigend in Kauf genommen, die beiden Opfer zu töten, so die Anklage.

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