Schulische Veranstaltungen gesichert


Reinhard Manlik von der CDU: „Die Zeit der Unsicherheit ist vorbei und wir freuen uns, dass in unseren Schulen weiterhin gefeiert werden darf." Foto: CDU
Reinhard Manlik von der CDU: „Die Zeit der Unsicherheit ist vorbei und wir freuen uns, dass in unseren Schulen weiterhin gefeiert werden darf." Foto: CDU | Foto: CDU



Braunschweig. Unsere Redaktion erreichte eine Pressemitteilung der CDU-Stadtratsfraktion, die sich über die Verkündung des Planungsausschusses zur Fortsetzung schulischer Veranstaltungen freut. Diese veröffentlicht regionalHeute.de an dieser Stelle ungekürzt und unkommentiert.



Lange Zeit herrschte Unsicherheit darüber, ob in Braunschweigs Schulen weiter Einschulungen, Abiturfeiern oder Elternabende stattfinden dürfen. Nun hat die Verwaltung mit einer Mitteilung im Planungsausschuss klar Position bezogen: Ja, schulische Veranstaltungen sind weiterhin zulässig! Nach einem Austausch mit dem Niedersächsischen Sozialministerium hat die Verwaltung bestehende Unklarheiten über die Versammlungsstätten-Verordnung (NVStättVO) beseitigen können.

Reinhard Manlik, stellvertretender Vorsitzender im Planungs- und Umweltausschuss sagt: „Wir begrüßen diese Klarstellung und vor allem deren Inhalt. Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die Sicherheit von Schülern, Lehrern, Eltern und Besuchern gewährleistet ist. Aber es ist genau so wichtig, dass in unseren Schulen auch das Schulleben ungehindert stattfinden kann. Und dazu gehören nun einmal Abiturfeiern, Einschulungen und auch Elternabende."

Laut Verwaltung sind jegliche schulische Veranstaltungen von der Baugenehmigung eines Schulgebäudes gedeckt. Auch die Teilnahme von Externen ändert nichts an der Einstufung als schulische Veranstaltung. Somit sind die unzähligen Veranstaltungen im Rahmen des Bildungsauftrags von einer zusätzlichen Genehmigung befreit.

Anders verhält es sich jedoch bei außerschulischen Veranstaltungen, also immer dann, wenn eine Schule beispielsweise für einen Flohmarkt, eine Ausstellung oder etwa für die Versammlung einer Partei genutzt werden soll. Hier bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung, deren Erteilung in den meisten Fällen mit einer kostenintensiven baulichen Ertüchtigung des Gebäudes einhergeht. Allerdings ist in der Versammlungs-Verordnung ebenso festgeschrieben, dass für bis zu vier Veranstaltungen im Jahr eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dies begrüßen die Mitglieder der CDU-Fraktion sehr.

„Die Zeit der Unsicherheit ist vorbei und wir freuen uns, dass in unseren Schulen weiterhin gefeiert werden darf. Unsere Verwaltung hat hier sehr gut gearbeitet, denn sie hat immer wieder an einer sinnvollen Lösung gearbeitet. Diese liegt nun vor und wurde den Schulen bereits mitgeteilt“, so Manlik zum Abschluss.



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