Tanzen bleibt Karfreitag verboten

von Sina Rühland


| Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass auf Grund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Donnerstag, 24. März, (Gründonnerstag), ab 5 Uhr bis Sonnabend, 26. März, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.

Das Tanzverbot schreibt das Niedersächsischen Feiertagsgesetzes vor. Darüber hinaus sind am Karfreitag in Räumen mit Schankbetrieben sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Musikdarbietungen) nicht zulässig. Auch öffentliche sportliche Veranstaltungen sind untersagt. Genauso wie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie "der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung" dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

JuLis Braunschweig: " Tanzverbot am Karfreitag endlich kippen"


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Kreisvorsitzender Max Jähnig Domingues. Foto: privat



Mit Blick auf die nahenden Osterfeiertage wiederholen die Jungen Liberalen Braunschweig (JuLis)  ihre Kritik am Tanzverbot. Der Kreisvorsitzende der Jungen Liberalen, Max Jähnig Domingues, erklärt hierzu: "Das Anliegen der Christen, einen ihrer höchsten Feiertage angemessen begehen zu können, ist gerechtfertigt. Aber ebenso sollte auch ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland, die keiner Konfession angehört, die Möglichkeit für eine freie und offene Tagesgestaltung erhalten. Die Ausübung individueller Glaubensansichten einer Religionsgemeinschaft darf nicht dazu führen, dass Andersdenkende in ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Freiheit eingeschränkt werden. Bremen zeigt sich dabei seit 2013 mit einer zweistufigen Abschaffung des Tanzverbotes als Vorreiter der persönlichen Freiheit.“ Jähnig Domingues weiter: „In einem Staat, der „Heimstatt aller Bürger“ sein soll, muss die Entscheidung über die Ausgestaltung der „Stillen Tage“ beim einzelnen Bürger liegen. Dies ist mit einem allgemeinen Tanzverbot an religiösen Feiertagen unvereinbar. Jeder Clubbetreiber, der gegen das Tanzverbot verstößt, riskiert seine Konzession. Dabei ist dieses Verbot schon lange nicht mehr zeitgemäß. Für die Jungen Liberalen gibt es keinen Anlass, jegliche Tanzveranstaltung zu untersagen. Die Entscheidung daran teilzunehmen sollte jeder individuell für sich treffen."


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