Tiny House Bewegung in Braunschweig sucht Grundstück


40 kleine Häuser sollen Wohnraum für bis zu 80 Menschen bieten. Symbolfoto: pixabay
40 kleine Häuser sollen Wohnraum für bis zu 80 Menschen bieten. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Minimalistisch leben, bezahlbar wohnen, wertschätzende Gemeinschaft genießen! Entgegen des allgemeinen Trends zur Nutzung von immer größerem Wohnraum pro Person soll mit dem wandel.WOHNPARK „community_autark“ gezeigt werden, wie Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen von jung bis alt in bezahlbarem Wohnraum, gegenseitig unterstützend und wertschätzend, minimalistisch miteinander leben können. Dies teilt die Regionale Energie- und KlimaschutzAgentur mit.


Ziel sei es, Wohnraum in unterschiedlichen Qualitätsstandards mit mindestens 40 Tiny Houses für 40 bis 80 Personen zu realisieren. Mit dem wandel.WOHNPARK „community_autark“ solle gezeigt werden, dass qualitativ hochwertiges Wohnen im urbanen Raum bei gleichzeitigen geringen Emissionen klimafreundlich, bezahlbar und attraktiv ist. Bei dem Projekt würden generationenübergreifende, gemeinschaftliche Aspekte und ökologische Aspekte mit einer minimalistischen, entschleunigten Lebensweise vereint werden.

Saubere Energie, zukunftssichere Kosten


Die Planungen würden ein autarkes Energie- und Abwasserkonzept und eine Sharing-Kultur für Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge mit einschließen. Schließlich werde auch auf den Erhalt von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, unter anderem durch Urban Gardening, Dach- und Fassadenbegrünung, wert gelegt.

Grundstück gesucht


Um mit dem Bau zu starten, werde ein geeignetes Grundstück gesucht, auf dem das Projekt umgesetzt werden könne. Wer über ein ausreichend großes Areal in oder um Braunschweig verfüge und sich vorstellen könnte, dieses für einen gemeinschaftlich autarken Tiny House Wohnpark bereitzustellen, werde gebeten sich an Tiny House zu wenden. Ob kostenlos, Zur Pacht, Erbpacht oder zum Verkauf, alles sei möglich. Ein Anschluss an Abwasser, Wasser, Strom, Gas und Internet müsse noch nicht vorhanden sein. Auch die Frage, ob das Grundstück wohnrechtlich genutzt werden darf, müsse noch nicht geklärt sein.


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