Vergünstigtes Mittagessen an Schulen: Rat entschied über neuen Fördertopf

Es geht um finanziell benachteiligte Familien, die knapp über der Anspruchsgrenze für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) liegen.

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Symbolbild | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Um die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an der Mittagsverpflegung in Schulen zu verbessern, hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am heutigen Dienstag die Vorlage der Verwaltung zur Einrichtung eines neuen Fördertopfs in geänderter Fassung beschlossen.



Mit dem "Fördertopf Mittagessen in der Schule" ist es künftig möglich, finanziell benachteiligten Familien, die knapp über der Anspruchsgrenze für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) liegen, eine Preisvergünstigung von 50 Prozent auf das Schulmittagessen zu gewähren, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Braunschweig.

Oft übersehene Gruppe von Familien


Der Fördertopf soll ab dem Schuljahr 2026/2027 mit einem jährlichen Budget von 150.000 Euro ausgestattet werden. Familien, deren Einkommen bis zu zehn Prozent über der Grenze für den Wohngeldanspruch liegt, sollen eine Förderung beantragen können. Diese Regelung zielt darauf ab, eine oft übersehene Gruppe von Familien zu entlasten, die zwar nicht BuT-berechtigt ist, aber dennoch finanzielle Schwierigkeiten hat, die Kosten für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder zu tragen. Kinder aus Familien, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, können über die BuT-Leistungen ein kostenfreies Mittagessen in der Schule erhalten.

"Wir haben bei der Ausgestaltung des Fördertopfes großen Wert darauf gelegt, den bürokratischen Aufwand für die Familien so gering wie möglich zu halten", erläutert Schuldezernentin Dr. Christina Rentzsch. "Anträge sollen über längere Zeiträume von drei bis vier Jahren bewilligt werden, sodass keine jährliche Antragstellung notwendig ist. Das spart Zeit und Ressourcen – sowohl für die Familien als auch für die Verwaltung."

450 Schüler sollen profitieren


Die Vergünstigung wird für Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen in städtischer Trägerschaft – Grundschulen sowie weiterführende Schulen im Ganztagsbetrieb – angeboten werden. Insgesamt könnten etwa 450 Schülerinnen und Schüler von der neuen Regelung profitieren.

Der Fördertopf soll zunächst bis 2028 über jährlich 150.000 Euro verfügen. Danach wird die Stadt Braunschweig die Inanspruchnahme und die Entwicklung der Schülerzahlen evaluieren, um die finanzielle Ausstattung des Fördertopfes gegebenenfalls anzupassen.

Mehr als nur ein Essen


In der Ratssitzung betonten Redner mehrerer Fraktionen, dass es um mehr als nur ein Essen gehe. Es gehe auch um die soziale Komponente und das Gefühl der Zugehörigkeit. Diese dürfe nicht unter dem Vorbehalt, es sich finanziell leisten zu können, stehen.

Vor der fast einstimmigen (drei Enthaltungen) Zustimmung zu dem Gesamtkonzept, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen. Dieser sieht unter anderem ein Verfahren vor, das es Schulen ermöglicht, in begründeten Einzelfällen und zeitlich befristet die Teilnahme am Mittagessen auch ohne unmittelbare Kostenbeteiligung sicherzustellen.

Kurzfristige finanzielle Engpässe


Diese Notfallregelung diene der Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe und solle perspektivisch darauf hinwirken, dass reguläre Unterstützungsleistungen (insbesondere BuT oder FairKosten) beantragt und in Anspruch genommen werden. Zur Finanzierung dieser Notfallfälle sollen zusätzlich 30.000 Euro pro Jahr bereitgestellt werden, sofern eine Finanzierung nicht durch Dritte (zum Beispiel Stiftungen, Fördervereine oder sonstige Unterstützer) erfolgen kann.

Mit großer Mehrheit abgelehnt wurde dagegen ein noch weitergehender Antrag der Gruppe Die FRAKTION. BS. Dieser hatte eine zusätzliche, mit weiteren 63.000 Euro ausgestattete Kreditlinie vorgesehen.