Vortrag: Über das C im Namen der CDU




Braunschweig. Das C im Namen der CDU sei nicht Schall und Rauch, sondern ein Qualitäts- und Verantwortungszeichen. Diese Auffassung vertrat Dr. Burkhard Budde auf einer öffentlichen Veranstaltung der CDU Braunschweig am 25. Februar 2015 im CDU- Haus am Gieselerwall.


Als Perspektive für alle, die sich für eine Politik ohne Scheuklappen und ohne Durchwursteln einsetzten, könne das C auch Schrittmacher für mehr Menschlichkeit in der Politik für religiöse und nichtreligiöse Menschen sein, sagte Burkhard Budde, der seit vielen Jahren Schatzmeister im Kreisvorstand der Braunschweiger CDU ist. Das C weise vor allem auf das christliche Menschenbild hin ("Jeder Mensch ist ein Geschöpf und Ebenbild Gottes, weder Spielball noch Halbgott, sondern Träger einer unverlierbaren Würde, seinem Schöpfer gegenüber, der ihm diese Würde geschenkt hat, verantwortlich."), auf die Einheit von Freiheit und Verantwortung ("Der demokratische Staat ist religiös- weltanschaulich neutral, aber nicht wertneutral. Er muss mit den Mitteln des Rechts seine Werte verteidigen."), auf die Meinungs- und Gewissensfreiheit ("Die relative Freiheit, die an Gesetz, Recht und Werte gebunden ist, verhindert das Faustrecht und den Ellenbogeneinsatz des Stärkeren."), auf die Religionsfreiheit ("Sie bedeutet nicht Rechts- oder Kritikfreiheit. Religiöse Beiträge im Pluralismus und auf den Pluralismus sollten dem öffentlichen Frieden dienen.") und auf die Wissenschaftsfreiheit ("Die Treue zu zentralen religiösen Botschaften der Bibel und des Korans ist durch die historisch-kritische Methode gewährleistet.").


Das C stärkt nach Auffassung des Theologen und Publizisten, der 20 Jahre lang eine kirchliche Stiftung in Braunschweig geleitet hatte, die öffentliche Kultivierung des Meinungskampfes, die öffentliche Kultivierung unterschiedlicher Religionen sowie eine "notwendige Bildungsoffensive als Aufklärung über die Religionen sowie als Selbstvergewisserung der Religionen in der Verantwortung vor der Öffentlichkeit, da die Werte des Grundgesetzes für alle gelten."


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