Weihnachtsmarkt in Braunschweig: Was gilt für die Aussteller?

regionalHeute.de geht der Frage nach, welche Regelung für die Aussteller gilt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Nachdem für manche Bereiche des Weihnachtsmarktes eine 2G-Regelung festgelegt wurde (regionalHeute.de berichtete), hakt regionalHeute.de nach und fragt, welche Regelung eigentlich für die Aussteller gilt. Müssen diese geimpft oder genesen sein oder reicht auch ein tagesaktueller Test aus?



"Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ständen, die auf 2G beschränkt sind, müssen gemäß der Verordnung vom Land Niedersachsen geimpft, genesen oder täglich getestet sein", erklärt Stephanie Horn, Pressesprecherin der Braunschweiger Stadtmarketing GmbH. Damit gilt in den 2G-Bereichen des Weihnachtsmarktes für die Aussteller eine 3G-Regelung. An alle anderen Ständen, die nicht der Beschränkung auf 2G unterliegen, seien ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeiter mindestens zweimal wöchentlich zu testen.

Ursprünglich war für den gesamten Weihnachtsmarkt eine 3G-Regelung vorgesehen. Dieses Konzept wurde jedoch so verändert, dass der Zugang zu den gastronomischen Ständen nur noch mit 2G möglich ist. Für alle anderen Bereiche gilt weiterhin eine 3G-Regelung. Erst am Montag wurde zudem bekannt, dass für 2G-Bereiche Bändchen verkauft werden, die für die gesamte Marktdauer als Zutrittsberechtigung und somit als Alternative für Stempel fungieren(regionalHeute.de berichtete).


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