Wenn Autofahrer auf den Schienen parken

von Robert Braumann


Mit diesen Schildern warnt die Verkehrs-GmbH die Autofahrer in der Gliesmaroder Straße. Foto: Sina Rühland
Mit diesen Schildern warnt die Verkehrs-GmbH die Autofahrer in der Gliesmaroder Straße. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Es ist ein Problem, dass die Verkehrs-GmbH schon länger beschäftigt – blockierte Gleise durch Autofahrer, bereits im Jahr 2011 hat man Warnschilder aufgestellt, doch das Problem bleibt bestehen.

"Die Straßenbahn in Braunschweig fährt teilweise auf Gleiseigenen Körpern und teilweise mit dem motorisierten Individualverkehr auf der Fahrbahn. Und hier kommt es des Öfteren zu Behinderungen, weil die Schienen von zu dicht an die Gleise abgestellten oder auf den Gleisen parkenden Fahrzeugen blockiert sind und die Straßenbahn stehenbleiben müssen. Das ist besonders häufig (wöchentlich) in der Gliesmaroder Straße der Fall. Hier sind die Parkbuchten besonders dicht an die Gleise gebaut und sobald ein Auto nicht ordnungsgemäß geparkt wurde, wird es für die Straßenbahn zu eng", so Christopher Graffam, Pressesprecher Verkehrs-GmbH, Braunschweig. Sollte so ein Fall eintreten, informiert der Tramfahrer umgehend die Leitstelle, die dann wiederum der Polizei Bescheid gibt, kann der Halter nicht ermittelt werden, wird ein Abschleppdienst gerufen. In der Zwischenzeit organisiert die Verkehrs-GmbH einen Schienenersatzverkehr mit Bussen.

Erheblicher Aufwand


"Je nachdem wie lange die Gleise blockiert sind, laufen vor allem im Berufsverkehr Bahnen aufeinander auf und fehlen zur Abfahrt in die Gegenrichtung am Endpunkt. Nach der Räumung der Gleise müssen die Bahnen dann wieder in Tour und Fahrplan gebracht werden, was auch, je nachdem wie lange die Gleise blockiert waren und wie viele Bahnen aufgelaufen beziehungsweise umgeleitet wurden, einige Zeit dauert. Auch der Schienenersatzverkehr muss solange wie es nötig ist Bahnen ersetzen." In der Gliesmaroder Straße habe man deswegen bereits seit 2011 gesonderte Warnhinweise aufgestellt. Dennoch gibt es weiterhin wöchtenlich Vorfälle. Die Kosten für das Abschleppen sowie der Aufwand der Verkehrs-GmbH werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.


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