Braunschweig. Für den Winterdienst auf Gehwegen, der grundsätzlich auf die jeweiligen Anlieger übertragen ist, reicht es nach einem Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig ab sofort aus, wenn eine Breite von 1,20 Metern geräumt und gestreut wird.
Bisher galt eine Breite von 1,50 Metern. Zudem wurde die Regelung gestrichen, dass bei Straßen ohne Gehwege, die weniger als sieben Meter breit sind, die Räumung in der Straßenmitte zu erfolgen hat. Dies führte in der Vergangenheit oft zu Missverständnissen. Hier gilt nun ebenfalls, dass der Straßenrand jeweils in einer Breite von 1,20 Metern von den Anliegern von Schnee zu räumen und wenn nötig zu streuen ist.
Wenn keine winterlichen Wetterverhältnisse mehr zu erwarten sind, ist das Streugut zu entfernen, spätestens jedoch bis zum kalendarischen Frühlingsbeginn am 21. März. Wintersplitt, der bei Glätte nützlich ist und ein Ausrutschen verhindert, verleidet, wenn Schnee und Eis getaut sind, durch Anhaften Fußgängern und Radfahrern den Weg.
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