Zoll deckt auf: Illegale Beschäftigung in der Paketbranche

Fünf illegale Paketboten wurden am vergangenen Freitag vom Zoll aufgegriffen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: ZOLL

Braunschweig. Wie der Zoll mitteilt, wurden fünf illegale Paketboten in Südniedersachsen am 20. Februar auf der Straße und in ihrer Unterkunft aufgegriffen.


Um den Fahrer nach seinem Arbeitsverhältnis zu befragen, habe der Zoll am 20. Februar ein deutsches Fahrzeug eines großen Paketdienstes nahe Hannoversch Münden angehalten. Jedoch habe sich die Kontrolle schwierig gestaltet, da beide Fahrzeuginsassen weder deutsch noch englisch sprachen. Erst einem russischsprachigen Zöllner hätten die beiden Ukrainer erklären können, dass sie mit mehreren ihrer Landsleute für ein Subunternehmen des Paketdienstes arbeiten würden und auch in der Nähe untergebracht seien. Daraufhin wurden zwei weitere Transporter des Unternehmens in der Region mit dem gleichen Kontrollergebnis gestoppt: ukrainische Fahrer ohne gültige Arbeitserlaubnis. Noch vor Ort wurde gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Da die Männer angaben, im Rahmen eines unentgeltlichen Praktikums zu arbeiten und die diesbezüglichen Unterlagen in ihrer Gemeinschaftsunterkunft zu haben, wäre in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Göttingen die Unterkunft auf richterliche Weisung sofort durchsucht worden. Neben der sprachlichen Barriere sei man bei der Durchsuchung auf eine tatsächliche gestoßen: Für ein verschlossenes Zimmer habe keiner der vier Ukrainer einen Schlüssel haben wollen. Erst als die hinzugerufene Feuerwehr sich daranmachte, die Tür gewaltsam zu öffnen, habe ein weiterer Ukrainer die Tür von innen aufgeschlossen. Bei ihm wären nicht nur die Arbeitskleidung des Paketdienstes und entsprechende Autoschlüssel, sondern auch eine größere Menge Bargeld gefunden worden.

"Der Zoll hält täglich mehrere hundert Pakete an - meistens wegen des illegalen Inhalts, diesmal wegen der illegalen Auslieferung", kommentiert Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig den Fall. Ermittelt werde aber nicht nur gegen die fünf osteuropäischen Paketboten: dem Arbeitgeber drohen Verfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung von Ausländern (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach § 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz), des Einschleusens von Ausländern (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach § 96 Aufenthaltsgesetz) und verschiedene andere Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro. Und auch der Paketdienst, der das Subunternehmen beauftragt hat, könne seit dem 23. November 2019 aufgrund der Nachunternehmerhaftung belangt werden (§ 28e Absatz 3g Sozialgesetzbuch IV).


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