Braunschweig. Im Kindergarten Schunterarche in Thune ist der Ausfall der Betreuungszeiten enorm. In ihrer Verzweiflung haben sich einige Eltern in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum gewandt. Und auch im zuständigen Stadtbezirksrat Nördliche Schunter- / Okeraue kam das Thema in der Sitzung am gestrigen Dienstag auf den Tisch.
In ihrem Brief weisen die Eltern in Thune darauf hin, dass es bereits im vergangenen Kitajahr an 30 Tagen zur vollständigen Schließung mindestens einer Gruppe sowie an 127 Tagen zu Betreuungszeitkürzungen gekommen sei. Das entspreche 56 Prozent aller Betreuungstage. Im aktuellen Kitajahr setze sich dieser Trend fort: Bis März wurden 17 Schließungen und 50 Tage mit verkürzten Betreuungszeiten verzeichnet. Diese führe nicht nur zu Problemen bei den betreuenden Eltern, auch auf die Kinder habe dies einen negativen Einfluss in Sachen Schulvorbereitung.
Dritte Kraft wird vermisst
Die CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat hatte sich daher an die Verwaltung gewandt, dringend Maßnahmen zu ergreifen. Es solle ein Konzept erarbeitet werden, das den Betreuungsausfall minimiere und auch Familien in Thune in die Lage versetze, Familie und Beruf durch ein angemessenes und verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot im Kitabereich in Einklang zu bringen. Vermisst werde vor allem eine dritte pädagogische Kraft in den jeweiligen Gruppen.
In einer Stellungnahme erklärt die Verwaltung, dass das Anliegen der Elternschaft zur Sicherstellung und Erhöhung der Qualität nachvollziehbar sei. In der Diskussion müssten jedoch neben dem rein fachlichen Anspruch vor allem auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit von Personal auf dem Arbeitsmarkt mitberücksichtigt werden.
Stadt verweist auf Träger
Für den Betrieb und die konkrete Personalplanung in einer Kita sei dabei der jeweilige Träger der Einrichtung – hier der Ev.-luth. Propsteiverband – verantwortlich. Zu den konkreten Ursachen und der personellen Situation in Bezug auf die einzelne Kindertagesstätte könne nur der Träger eine Aussage treffen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt werde aber den Antrag und die beschriebene Situation zum Anlass nehmen, auf den Träger zuzugehen, um zu klären, inwieweit die Betreuungssituation durch Unterstützung des kommunalen Jugendhilfträgers verbessert werden könne.
Grundsätzlich gelte jedoch, dass alle Träger entsprechend dem Niedersächsischen Gesetz für Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und der dazugehörigen Verordnungen während der gesamten Betreuungszeit zur Einhaltung personeller Mindeststandards verpflichtet sind. Die Dienst- und Fachaufsicht für die Einhaltung der personellen Mindeststandards nach NKiTaG obliegt dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB). Die Stadt habe diesbezüglich keine konkreten Einfluss- oder Kontrollmöglichkeiten.
Fachkräftemangel spürbar
Wie die Stadt weiter erklärt, sei auch in Braunschweig der Fachkräftemangel bei fast allen Kita-Trägern spürbar. Die Träger hätten in den letzten Jahren diverse Anstrengungen unternommen, um Personal zu rekrutieren und seien hiermit auch durchaus erfolgreich gewesen. Sie engagierten sich intensiv, um die Ausfälle möglichst gering zu halten und die Personalsituation zu verbessern. Das Land habe auf den Fachkräftemangel im Jahr 2024 mit einer Erweiterung der Handlungsspielräume bei Personalausfällen reagiert und die Fachkräfteinitiative „Jeden Tag einzigartig“ gestartet.
Nicht genug Geld für alle
Zudem habe das Land mit der Einführung der Richtlinie „Qualität in Kitas“ bereits einen ersten Schritt zur stufenweisen Einführung einer Dritt- beziehungsweise Zusatzkraft im Kindergarten unternommen. Diese Fördermittel stünden auch den Trägern der Braunschweiger Kindertagesstätten für den bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung. Die im Rahmen der Richtlinie zur Verfügung stehenden Mittel seien aktuell jedoch nicht ausreichend, um flächendeckend in allen Kitas und Gruppen während der gesamten Betreuungszeit den Einsatz einer Drittkraft zu refinanzieren. Eine stärkere Beteiligung seitens des Landes zur Einführung einer dritten Kraft ab 2027 sei angekündigt.

