Aurich. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aurich wegen versuchten Mordes verworfen. Das teilte die Pressestelle des Landgerichts Aurich am Montag mit.
Der 30 Jahre alte Mann aus Emden war am 9. März von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden.
Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Im Übrigen wurde er freigesprochen. Gegen diese Entscheidung hatte der Angeklagte Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision mit Beschluss vom 25. August als unbegründet verworfen.
Die Überprüfung ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das Urteil erging unter dem Aktenzeichen 11 Ks 12/25, der Beschluss unter dem Aktenzeichen 7 StR 50/26. Mit der Entscheidung ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Bundesgerichtshof verwirft Revision gegen Urteil aus Aurich wegen versuchten Mordes
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aurich wegen versuchten Mordes verworfen.
Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur
Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?
Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen
