Buschmann hält Sanierungszwang für Verstoß gegen Grundrechte

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält den von der EU geplanten Sanierungszwang für Gebäude für verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält den von der EU geplanten Sanierungszwang für Gebäude für verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar. "Mit dem Sanierungszwang nach der EU-Gebäuderichtlinie droht der nächste Kostenhammer", sagte er der "Bild" (Montagsausgabe).


"Ich halte das für einen schwer zu rechtfertigenden Eingriff in das Eigentumsrecht, das ja auch von der Grundrechte-Charta der EU geschützt wird." Seit Jahren werde Wohneigentum in Deutschland immer teurer: Die Politik sollte hier nicht weiter Knüppel zwischen die Beine werfen, wenn "fleißige Bürger" sich im Leben etwas aufbauen wollten, sagte Buschmann der "Bild". Dabei sei der Staat selbst ein großer Preistreiber - sei es durch immer höhere Baustandards oder die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer. "So kann es nicht weitergehen."

Für viele Menschen und ganze Familie sei eine eigene Immobilie nicht nur Teil des persönlichen Lebensglücks, sondern auch wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge.


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