Corona-Prämie: Ab wann müssen Rentner Geld zurückzahlen?

Die Situation ist von Rente zu Rente unterschiedlich. Der SoVD versucht für Klarheit zu sorgen.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Viele Rentner arbeiten nebenbei, um steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämien zu bekommen. Jedoch gibt es Renten, bei denen die Hinzuverdienst-Möglichkeiten gedeckelt sind. Die Corona-Prämien werden aber bis zu einer Höhe von 1.500 Euro nicht als Hinzuverdienst gewertet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig klärt über die Situation nun in einer Pressemitteilung auf.



Wenn die Hinzuverdienstgrenze bei gewissen Renten überschritten wird, dann werde die Rentenzahlung gekürzt. So dürfe zum Beispiel ein Rentner wegen voller Erwerbsminderung maximal 6.300 Euro im Jahr brutto dazuverdienen. So sei es normalerweise auch bei vorgezogenen Altersrenten, wobei es hier momentan coronabedingt eine Ausnahme-Regelung gebe. Auch bei der Hinterbliebenenrente werde das über einen Freibetrag gehende Gehalt auf die Rente angerechnet. "Der Corona-Bonus wird bis zu 1.500 Euro von der Rentenversicherung bei diesen Renten nicht als Hinzuverdienst gewertet, diese Regelung ist jetzt auch bis zum 31. März verlängert worden“, berichtet Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.


"Wenn selbständige Rentner jedoch steuerpflichtige Soforthilfen zur Unterstützung ihrer Tätigkeit erhalten haben, müssen sie dabei bedenken, dass diese Soforthilfen regelmäßig steuerpflichtig sind und daher als Hinzuverdienst gewertet werden“, so Bursie weiter. Er rät Betroffenen, sich weiterhin darüber zu informieren, ob die Regelung zu den Corona-Prämien auch über den Stichtag hinaus verlängert wird.


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