Corona-Verordnung verlängert: Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

Die Freifahrt für Geflüchtete aus der Ukraine endet dagegen zum 1. Juni.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Die Landesregierung Niedersachsen hat die Geltungsdauer der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 22. Juni verlängert. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt damit weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Darauf weist der Verkehrsverbund Region Braunschweig in einer Pressemeldung hin. Eine Änderung gibt es dafür für Geflüchtete aus der Ukraine.



Kinder bis zum 6. Lebensjahr brauchen weiter keine Maske. Personen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen eine einfache medizinische Maske tragen, Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind zum Tragen einer medizinischen Maske mit mindestens FFP2-, KN 95- oder gleichwertigen Schutzstandards verpflichtet. Diese Regel gilt in allen Nah- und Regionalzügen, in den Trams und den Bussen im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig. An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.

„Pass = Ticket“ gilt nicht mehr


In einer weiteren Pressemitteilung weist der Verkehrsverbund darauf hin, dass die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung der ukrainischen Geflüchteten im Rahmen der Grundsicherung getroffen habe, die ab 1. Juni gelten. Aus diesem Grund werde die Nahverkehrsbranche die bisherige Regelung zur flächendeckenden Freifahrt ukrainischer Geflüchteter im ÖPNV zum 31. Mai beenden. Damit gelte die Regelung „Pass = Ticket“ ab dem 1. Juni nicht mehr.

Der Verkehrsverbund empfiehlt für die Nutzung des ÖPNV den Kauf des deutschlandweit gültigen 9-Euro-Tickets, das für die Monate Juni, Juli und August erhältlich ist.


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