„Damit der Silvesterspaß kein böses Ende nimmt"

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens gibt Tipps zum sachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Nach den Verkaufsverboten in den beiden Vorjahren, kann das Silvesterfeuerwerk morgen wie in den Jahren vor der Pandemie stattfinden. Der öffentliche Verkauf von Feuerwerk hat am gestrigen Donnerstag begonnen. Um beim Zünden Unfälle oder Brände möglichst auszuschließen, ist ein sachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern wichtig. Hierzu informiert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in einer Pressemitteilung.



„Damit der Silvesterspaß kein böses Ende nimmt, sollte man nicht leichtfertig mit Feuerwerkskörpern hantieren“, warnt die Niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens und ruft dazu auf, nur zugelassene Produkte zu verwenden. „Legales Feuerwerk lässt sich daran erkennen“, erklärt Behrens, „dass es über eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle verfügt. Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verwendet, gefährdet sich und andere und riskiert empfindliche Strafen“.

Kategorien von Knallern


In den öffentlichen Verkauf gelangen an Silvester zwei Kategorien von Feuerwerk. Zur Kategorie F1, Kleinstfeuerwerke, gehören zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen. Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden, wie zum Beispiel Böller und Raketen, gehören zur Kategorie F2 und dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden. Außerdem muss eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung dabei sein. Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind professionellen Anwendern vorbehalten. Sie werden auch an Silvester nicht öffentlich verkauft und dürfen von Personen, die nicht im Besitz einer behördlichen Erlaubnis sind, nicht erworben und nicht verwendet werden.

Regeln zum richtigen Umgang mit Feuerwerk:


- Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
- Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
- Unbedingt Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Gebäuden beachten! Dies gilt insbesondere für Raketen und Hochfeuerwerk, bei denen ein angemessener Sicherheitsabstand in Abhängigkeit von Windrichtung und Abschusswinkel bis zu 200 Metern betragen kann!
- Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder hinunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
- „Blindgänger“ nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
- Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.


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