Den Absprung nicht geschafft: 14-Jährige springt auf Güterzug auf - Jetzt droht für 30 Jahre Ärger

Die Magdeburgerin kam am Ende stark unterkühlt und mit nur einem Schuh an. Sie musste von der Lok heruntergehoben werden.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Max Förster

Region. Riesenglück hat in Nacht von Sonntag auf Montag, gegen 0:45 Uhr, ein 14-jähriges Mädchen gehabt. Die Magdeburgerin war zusammen mit anderen Jugendlichen auf einen Güterzug auf der Strecke nach Wofenbüttel gestiegen, um bis zur nächsten Station mitzufahren. Güterzüge halten jedoch bekanntlich nicht an den Personenbahnhöfen, sondern häufig betriebsbedingt auf offener Strecke. Als das Mädchen den fatalen Irrtum bemerkte, war es bereits zu spät, wie die Bundespolizei in einer Pressemitteilung berichtet. Der Zug fuhr an und die anderen Jugendlichen sprangen ab.



Aufgrund der hohen Geschwindigkeit von 100 km/h musste sie fast eine Stunde auf dem Trittbrett von Magdeburg bis Cremlingen ausharren und sich an einem Haltegriff festhalten. Als der Zug an einer Baustelle einen Halt einlegte, klopfte sie beim Lokführer an die Tür; bei minus 3,5 Grad Celsius dem Fahrtwind ausgesetzt, stark unterkühlt, völlig verschmutzt und mit nur noch einem Schuh. Sie musste von der Lok heruntergehoben werden. Das Klinikum Braunschweig übernahm die Versorgung - die Verständigung der Eltern und die Strafanzeige die Bundespolizei in Braunschweig. Die Bundespolizei suchte zur Sicherheit den Zug nach weiteren "Mitfahrern" ab. Die erheblichen Verspätungen
im Betriebsablauf kann das Verkehrsunternehmen auf zivilrechtlichem Wege vom Verursacher, auch wenn dieser minderjährig ist, einfordern. Notfalls mit der Erwirkung eines sogenannten Titels, der bis zu 30 Jahren rechtskräftig ist. Warum eine 14-Jährige nach Mitternacht noch unterwegs ist, werden die Erziehungsberechtigten zu beantworten haben.


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