Der Fall "Maddie": Es gibt Beweise für ihren Tod, aber keine forensischen

Einen Abschluss der Ermittlungen erwartet die Staatsanwaltschaft in diesem Jahr nicht mehr. Ob und wann Anzeige gegen den Verdächtigen Christian B. erhoben wird, sei derzeit nicht absehbar.

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Mit diesem Foto wird nach Madeleine McCann gefahndet.
Mit diesem Foto wird nach Madeleine McCann gefahndet. | Foto: London Metropolitan Police

Braunschweig. Wie einige überregionale Medien am heutigen Dienstag mit Verweis auf ein portugiesisches Fernseh-Interview berichten, gebe es sogenannte "materielle" Beweise dafür, dass die seit 2007 als vermisst geltende Madeleine "Maddie" McCann tot sei. Auf Nachfrage von regionalHeute.de bestätigt dies die Staatsanwaltschaft Braunschweig zwar, ein neuer Sachstand sei es aber nicht. Auch könne derzeit nicht gesagt werden, ob und wann Anzeige gegen den Verdächtigen Christian B. erhoben werde.


"Tatsache ist - wie seit 3,5 Monaten -, dass wir einen tatsachengestützten Verdacht haben, dass Madeleine tot ist. Dem liegen (materielle) Beweise zugrunde. Nicht mehr und nicht weniger", betont Erster Staatsanwalt und Pressesprecher Christian Wolters. Dass die Portugiesen von „materiellen“ Beweisen sprechen sei auch keine Neuigkeit. Letztlich sei alles materiell: Fotos, Videos, DNA, Urkunden und sogar niedergeschriebene Zeugenaussagen. "Ich wüsste nicht, was immaterielle Beweise sein sollten", so Wolters. Forensische Beweise, das heißt Leichenteile oder eindeutige Blutmengen, gebe es aber nach wie vor nicht. Weitere Angaben zu den Ermittlungen, die über das bereits Bekannte hinausgehen, möchte man derzeit nicht machen.

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Datenträger im Kleingarten vergraben?


Zu den Grabungen im Juli in einer Kleingartenparzelle in Hannover, die von dem Verdächtigen Christian B. genutzt worden war, erklärt die Staatsanwaltschaft, dass die Durchsuchung nicht auf einem aktuellen, konkreten Hinweis beruhte, sondern eher das Resultat routinemäßiger Ermittlungsarbeit gewesen sei. Es sei also nicht gezielt nach etwas Speziellem gesucht worden. Vielmehr seien im Rahmen der Ermittlungen alle Orte, an denen sich der Beschuldigte längere Zeit aufgehalten hatte, auf das Vorhandensein etwaiger Beweismitteln überprüft worden. "Da aus der Vergangenheit bekannt war, dass der Beschuldigte durchaus schon Datenträger vergraben hatte, wurde auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen und entsprechende Grabungen in Hannover veranlasst", so Wolters. Die Parzelle in Hannover sei bis dato noch nicht umfassend durchsucht worden, so dass durchaus die Möglichkeit bestanden habe, dort Beweismittel zu finden. "Ob dort etwas und gegebenenfalls was dort gefunden wurde, möchte ich derzeit mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht mitteilen", erklärt der Staatsanwalt.

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Ob und wann Anklage gegen Christian B. erhoben werden könne, sei derzeit nicht absehbar. "Mit einem Abschluss der Ermittlungen noch in diesem Jahr ist aber nicht zu rechnen", betont Christian Wolters abschließend.


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